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Minimalsteuer auf dem Prüfstand

Von Martin Sattler

Wirtschaft

Höchstegericht prüft Anwendung der Einheitswerte. | Bei Aufhebung Übertragung von Grundstücken teurer. | Wien. Grundstückeigentümer geraten derzeit nicht nur wegen hochsommerlichen Wetters ins Schwitzen. Vor allem das derzeit laufende Prüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) treibt ihnen den Angstschweiß auf die Stirn.


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Bereits Mitte März hat der VfGH beschlossen, die Besteuerung bei der Übertragung von Liegenschaften nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen. Auslöser war die Beschwerde einer Witwe, deren Pflichtteil an einem Grundstück nicht nach dem bei Liegenschaften sonst üblichen Einheitswert, sondern nach dem vielfach höheren Verkehrswert besteuert worden war. Die Bedenken des Höchstgerichts betreffen nun die unterschiedliche Besteuerung trotz gleichen Verkehrswerts, die möglicherweise nicht sachlich gerechtfertigt ist und damit dem Gleichheitssatz widerspricht. Mit einer Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.

Sollte der VfGH die Bestimmungen zum Einheitswert aufheben, würde die Übertragung von Liegenschaften in Zukunft bedeutend teuerer, erklärt Reinhold Beiser, Professor für Finanzrecht und Steuerberater in Innsbruck. Dann würde nämlich automatisch der Verkehrswert, der oftmals ein Vielfaches des Einheitswerts beträgt, als Bemessungsgrundlage herangezogen. Gefragt nach dem zu erwartenden Ausgang des Prüfungsverfahrens, geht Beiser davon aus, dass der VfGH die Regelung des ErbStG auch wirklich aufheben wird: "In Deutschland gibt es einen ähnlichen Fall. Dort hat das Bundesverfassungsgericht die Anwendung der Einheitswerte bereits gekippt."

Gericht ist an den Anlassfall gebunden

Dass der Einheitswert generell fallen wird - wie einige Experten mutmaßen -, glaubt Beiser jedoch nicht: "Das Gericht ist an den Anlassfall, also die Beschwerde der Witwe, gebunden. Es prüft also lediglich die Anwendung des Werts bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Einheitswert als solcher steht überhaupt nicht zur Debatte." Das dürfte vor allem die rund 170.000 nichtbuchführungspflichtigen (pauschalierten) Landwirte beruhigen, die 90 Prozent der heimischen Bauern ausmachen. Für sie bildet der Einheitswert zusätzlich die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer, der Sozialversicherungsabgaben sowie der Kammerumlage, so August Astl, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer. Würde der Einheitswert zur Gänze wegfallen, hätte dies Auswirkungen auf alle mit dem Einkommen in Zusammenhang stehenden Förderungen und Beihilfen - etwa auf die Studienbeihilfe. Daher hält Astl an dem System des Einheitswerts fest, da alle anderen Möglichkeiten für die Bauern finanzielle Nachteile brächten.

Entwarnung kommt zudem aus dem Finanzministerium: "Derzeit seien keine Änderungen geplant", heißt es dort kurz. Änderungen wünscht sich aber Beiser. Für den Steuerexperten ist das gesamte ErbStG verfassungswidrig: "Es gibt keine gleichmäßige Belastung. Aktien etwa sind bis zu einem Anteil von einem Prozent am Unternehmen steuerfrei übertragbar. Es macht aber einen betragsmäßig riesigen Unterschied, ob jemand ein Prozent an einem multinationalen Konzern oder an einem österreichischen Familienbetrieb hält." Den Einheitswert bei Schenkungen und Erbschaften hält er ebenso für bedenklich. Da dieser seit über 30 Jahren unverändert ist und nur in Einzelfällen vom Finanzamt - etwa bei einem Liegenschaftsverkauf - angepasst wird, komme es auch hier zu ungleicher Besteuerung mancher Bürger. Dass das gesamte Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aufgehoben wird, schließt Beiser nicht aus. Bereits 1987 wurde das Gesetz über die Grunderwerbssteuer gekippt, nachdem der VfGH eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Besteuerung festgestellt hatte.

Steueraufkommen nur 140 Millionen Euro

Trotz der großen Aufregung um die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist diese in Österreich kaum von Bedeutung. 2005 betrug das Steueraufkommen gerade einmal 140 Millionen Euro, so Beiser - Tendenz weiter sinkend: "Die Verwaltung hinkt um Jahre hinterher. Ich habe heuer einen Erbschaftssteuerbescheid für das Jahr 2000 erhalten." Mit der Reduzierung der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung werde das Problem außerdem immer schlimmer.