Zum Hauptinhalt springen

Minister fürchten Zuwanderung durch Hintertür

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

EuGH: Ehen legalisieren Aufenthalt in EU. | Brüssel. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) macht den EU-Innenministern Sorgen. Denn entgegen der bisherigen Rechtssprechung erleichtert es den legalen Aufenthalt von bis dahin illegal aufhältigen Nicht-EU-Staatsbürgern, die mit Unionsbürgern verheiratet sind.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Das könnte erhebliche Auswirkungen haben, die unter Umständen dem am gestrigen Donnerstag vereinbarten EU-Migrationspakt entgegenlaufen, warnte der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble beim Treffen mit seinen EU-Kollegen. Schließlich stelle gerade der Familiennachzug eine der Hauptquellen für den Missbrauch bei der Zuwanderung dar. Länder wie Dänemark, Österreich und die Niederlande teilen diese Sorge offenbar. Denn der Migrationspakt hat vor allem die Steuerung der legalen Migration, ein gemeinsames Asylsystem bis spätestens 2012 und den verstärkten Kampf gegen die illegale Einwanderung zum Inhalt.

Der EuGH geht nun aber davon aus, dass das Aufenthaltsrecht auch dann verliehen werden muss, wenn sich der Nicht-EU-Bürger vor der Heirat illegal in der Union aufgehalten hatte. Anlass war die Klage des Kameruners Blaise Baheten Metock, der illegal nach Irland eingereist war und dessen Asylantrag abgelehnt wurde. Inzwischen war er aber mit der britischen Staatsbürgerin Ngo Ikeng verheiratet, die legal in Irland lebte und arbeitete. Sie stammt ebenfalls aus dem Kamerun, die beiden sind seit 1994 liiert und haben zwei Kinder. Es lag keine Scheinehe vor. Die irischen Behörden lehnten den Antrag auf legalen Aufenthalt in Irland für Metock jedoch ab, weil er sich bisher in keinem EU-Land legal aufgehalten habe.

Die Luxemburger Richter befanden dagegen, dass das Recht der Unionsbürgerin Ikeng auf Freizügigkeit in der gesamten EU nicht durch die Ausweisung ihres Ehemannes eingeschränkt werden dürfe. Ihr müsse ermöglicht werden, in Irland ein normales Familienleben zu führen. Ehen von Staatsbürgern eines EU-Landes verhelfen daher den jeweiligen Ehepartnern im Prinzip zum legalen Aufenthalt in jedem anderen EU-Land. Auch das österreichische Innenministerium beschäftigt ein ähnlicher Fall, bei dem ein Türke eine deutsche Staatsbürgerin geheiratet hatte.

Die Innenminister beauftragten schließlich die EU-Kommission, die Auswirkungen der Richtlinie für Freizügigkeit auf deren mögliche Relevanz für die Zuwanderung zu überprüfen. Noch heuer will Innenkommissar Jacques Barrot einen Bericht vorlegen.

Darüber hinaus einigten sie die Minister grundsätzlich auf die Einführung der Blue Card für die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitnehmer von außerhalb der EU. Es gebe zwar noch technische Details zu klären, sagte Schäuble. Er rechne aber in Kürze mit der formalen Verabschiedung des EU-Gesetzes.