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Ministerin Aschbacher mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert

Von Martina Madner

Politik

Plagiatsgutachter Stefan Weber sieht belegt, dass es sich bei der Abschlussarbeit um ein Plagiat handle. Prüfen muss das die Fachhochschule.


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Wien. Arbeitsministerin Christine Aschbacher muss sich nach einem Artikel der Tageszeitung "Kurier" mit dem Vorwurf auseinandersetzen, dass es sich bei ihrer Abschlussarbeit an der Fachhochschule Wiener Neustadt um ein Plagiat handeln könnte. Der "Kurier" zitiert Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber, dass die Ministerin in ihrer Arbeit in manchen Passagen "plump plagiiert" habe.

"Der Übergang vom falschen Zitat zum Plagiat ist fließend, wie die nahezu komplett abgekupferte Seite 36 zeigt, auf der keine 15 Wörter von der Verfasserin stammen", ist in Webers Blog etwa zu lesen. Auch in Aschbachers von der "Kleinen Zeitung" veröffentlichten Dissertation an der TU Bratislava von 2020 gibt es schon in der Einleitung Rechtschreib- und Sinnfehler.

Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" erläutert Weber, Lehrbeauftragter an der Universität Wien und TU Wien und seit 2007 auch als Plagiatsgutachter tätig, dass es sich "bei dieser Arbeit meiner Rechtsmeinung nach um ein Plagiat handelt". Zu diesem Schluss kommt er wegen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hält fest: "Ein ‚Erschleichen‘ der Beurteilung einer Arbeit ist anzunehmen, wenn in Täuschungsabsicht wesentliche Teile der Arbeit ohne entsprechende Hinweise abgeschrieben wurden." Wesentlichkeit sei anzunehmen, wenn die Arbeit ohne die abgeschriebenen Passagen "nicht positiv oder zumindest weniger günstig beurteilt worden wäre".

Aschbachers Abschlussarbeit für ihr Magisterstudium "Wirtschaftsberatende Berufe" wurde laut Ministerium 2006 "mit Sehr Gut" von der Fachhochschule beurteilt. "Die Belege reichen bei Weitem dafür aus, dass die Arbeit kein Einser ist - und darum geht es", sagt Weber. Ein Nicht Genügend statt einem Genügend als angemessener Beurteilung wäre schwieriger zu argumentieren gewesen. So aber geht Weber davon aus, dass Aschbacher damit rechnen muss, dass ihr die Fachhochschule den Titel aberkennt, denn ein Down-Grading sehen die Gesetze nicht vor.

FH-Gremien werden über die Vorwürfe befinden

Tatsächlich ist im Fachhochschulgesetz zwar anders als im Universitätsgesetz nicht definiert, was ein Plagiat ist. Festgehalten ist aber auch da: "Die Beurteilung einer Prüfung sowie einer wissenschaftlichen Arbeit ist für ungültig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde."

Universitäts- und Hochschulrechtsexpertin Bettina Perthold will den konkreten Fall nicht beurteilen, generell sagt sie aber: "Wenn jemand Texte ohne zu zitieren übernimmt, ist das auch ein Erschleichen." Sie geht zudem davon aus, dass die Überlegungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Erschleichung nicht nur auf Unis, sondern auch bei Fachhochschulen anzuwenden sind.

Weber wird nun formell eine Plagiatsanzeige einbringen. Von Seiten der Fachhochschule heißt es: "Die FH Wiener Neustadt hat von den Vorwürfen aus den Medien erfahren und wird diese prüfen, die Tatsachen beurteilen und, wenn erforderlich, Maßnahmen ergreifen." Hochschulrechtler Dieter Neger spricht von einem Verfahren, dass das Rektorat in solchen Fällen einleite, mit Gutachten und Stellungnahmen beider Seiten. Bei einem nachgewiesenen Plagiat könne der Abschluss für nichtig erklärt und der akademische Grad aberkannt werden. Auch er möchte keine Rechtsmeinung zum konkreten Fall abgeben: "Grundsätzlich sollte man Plagiatsvorwürfe insbesondere bei Personen des öffentlichen Lebens mit einem großen Fragezeichen versehen, da es damit einfach ist, jemanden zu zermürben." Er sagt aber auch, dass Weber als "Plagiatsgutachter durchaus ernstzunehmen ist".

Bei der Beurteilung, ob eine Arbeit ein Plagiat ist, gehe es darum, "dass eine Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde", so Neger. Dafür gibt es keinen quantitativen Richtwert. Eine abgeschriebene Drittel-Seite einer 100-seitigen Arbeit ohne Quellenangaben reiche vermutlich nicht aus, "bei 20 Seiten ohne Quellenangaben, könnte ein relevantes Plagiat vorliegen".

Aus dem Ministerium heißt es jedenfalls, Aschbacher habe die Abschlussarbeit "nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben". Und: "Die Ministerin hat bei Professoren studiert und die Arbeiten geschrieben, die in der wissenschaftlichen Welt anerkannt sind und auf deren Urteil sie vertraut."