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Mit dem Peilsender am Fußgelenk ins Freibad

Von Daniela Wehlend

Wirtschaft

Freiheit mit Fessel: Testperson erzählt. | Bis Herbst 2007 200 Fußfesselträger. | Wien/Linz. Natürlich ziehe er kurze Hosen an, meint Alex H. Und beim Sport würden die Leute glauben, der 46-Jährige trage einen Pulsmesser am Bein - und keine Fußfessel.


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H. ist einer von momentan 11 bedingt entlassenen Ex-Häftlingen, die an dem "Electronic Monitoring"- Programm des Justizministeriums (BMJ) teilnehmen, das seit Jänner im Landesgerichtssprengel Linz läuft. Sieben Jahre Haft wegen "Beihilfe zum Bankraub" hatte sein Urteil gelautet, fünf davon hat H. schon abgesessen. Ausgestattet mit einem Sender am Bein und einem Mobiltelefon ist der gelernte Maurer seit 11. März nun wieder in Freiheit. Wann H. arbeitet, einkauft oder Auto fährt, wird seitdem jede Woche mit einem Sozialarbeiter auf die Minute genau festgelegt. Zwischen 21 und 4.30 Uhr darf er seinen Wohnbereich nicht verlassen. Weicht H. mehr als zehn Meter von der Route ab, klingelt beim Österreichischen Wachdienst (ÖWD) der Alarm.

Trotz aller Regeln ist H. froh, wieder "draußen" leben zu können. "Die Fußfessel hat am Anfang ein ungutes Gefühl erzeugt", erzählt er, "aber mittlerweile würde ich damit ins Freibad gehen". Kollegen und Freunde hätten zwar mit Neugier, aber ohne Ressentiments auf seine neuen "Accessoires" reagiert.

Arbeitgeber macht Druck

Einzig der Arbeitgeber bereitet H. Sorgen, weil er Überstunden nicht bezahlen wollte: "Der nützt aus, dass ich mich nicht so wehren kann wie andere." Denn eine regelmäßige Beschäftigung ist neben einer gesicherten Unterkunft Voraussetzung für die Teilnahme am "Electronic Monitoring". Im BMJ und beim Verein "Neustart", der die Testpersonen betreut, bezeichnet man den Fußfessel-Feldversuch, der noch bis September 2007 läuft, als "vollen Erfolg". Alarm gab es laut Adalbert Eisenriegel, Leiter von "Neustart OÖ" nur einmal, als ein Fußfessel-Träger zum Arbeiten nach Deutschland geschickt wurde, obwohl er (wie alle bedingt Entlassenen) Österreich nicht verlassen darf.

Im September wird das "Electronic Monitoring" auf die Gerichtsbezirke Wien und Graz ausgeweitet, 200 Personen sollen daran teilnehmen. Ziel ist, so BMJ-Sprecher Christoph Pöchinger, die Fußfesseln nach der Testphase auch bei Untersuchungshäftlingen und Kurzzeit-Inhaftierten anwenden zu können. In der Schweiz wird diese Möglichkeit mit Jahresende ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Vergangenen Freitag konnte der erste Überwachungsapparat bereits wieder entfernt werden. Für Alex H. ist es am 11. Juli soweit. Seine Bewährungsfrist wird danach noch 18 Monate lang weiterlaufen.