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Mit dem "Rucksack" von Job zu Job

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Jeder Vierte wechselt mindestens einmal pro Jahr. | "Abfertigung neu" bewährt sich. | Wien. Der immer flexibler werdende Arbeitsmarkt führt in Österreich zu kürzeren Beschäftigungsverhältnissen. Dass trotzdem Abfertigungsansprüche entstehen, wird von vielen Seiten als sozialpolitischer Pluspunkt hervorgehoben.


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Seit 2003 ist das System der "Abfertigung neu" in Kraft, seit einem Jahr können sich die ersten Anwartschaftsberechtigten nach Erfüllung der dreijährigen Bindefrist ihre Ansprüche ausbezahlen lassen. Heinz Behacker, Chef der VBV Mitarbeitervorsorgekasse (MVK), ist davon überzeugt, dass die neue Regelung die Flexibilität am Arbeitsmarkt unterstützt. Der Branchenprimus hat insgesamt mehr als 100.000 Firmen unter Vertrag und verwaltet die Beiträge für rund 965.000 Arbeitnehmer. Nach dem alten System hätten viele von diesen nie einen Anspruch auf Abfertigung erwerben können.

Früher sind solche Ansprüche nämlich nur bei Arbeitgeberkündigung und erst ab dem dritten Beschäftigungsjahr entstanden. Laut Helmut Mahringer vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung wechselt aber rund ein Viertel der Arbeitnehmer ein- oder mehrmals pro Jahr den Job.

Starke Fluktuation

Nur etwa die Hälfte der österreichischen Beschäftigten befindet sich momentan in einem Dienstverhältnis, das bereits länger als drei Jahre dauert. Vor allem für Jugendliche habe sich, so Mahringer, seit 1975 die zu erwartende Dauer von neuen Beschäftigungsverhältnissen halbiert.

Der Tourismusbranche - ein Sektor, in dem Dienstverhältnisse häufig wechseln - widmet laut Beha cker die VBV MVK besondere Aufmerksamkeit. Dort betrage der VBV-Marktanteil bis zu 95 Prozent. Das habe zur Folge, dass bei einem Arbeitgeberwechsel die Beiträge weiter in die selbe Kasse fließen.

Generell sieht die "Abfertigung neu" vor, dass ein Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten 1,53 Prozent der Lohnsumme an eine MVK überweist, die das Geld gewinnbringend anlegen soll. Bei einem Jobwechsel kann der Arbeitnehmer - dem vielzitierten "Rucksack" entsprechend - seine Ansprüche mitnehmen oder - frühestens nach drei Jahren - ausbezahlen lassen.

Von diesem Recht haben bei der VBV MVK im vergangenen Jahr rund 11.500 Anwartschaftsberechtigte Gebrauch gemacht. Die Abgänge beliefen sich auf 6 Mio. Euro. Für 2007 rechnet Behacker bereits mit 20 Mio. Euro Abfindungen. Dabei versuchen die MVK ihre Kunden davon zu überzeugen, mit dem vollen Rucksack in Pension zu gehen. Behacker rechnet vor, dass bei 45 Beitragsjahren mit fünf Prozent Anlageperformance knapp ein Zehntel des Letztbezuges an lebenslanger Zusatzpension fällig wird. Allerdings dürfte die Performance der VBV MVK im vergangenen Jahr unter dem Durchschnitt gelegen sein. Beha cker rechnet hier mit 3,4 Prozent.

Längere Bindefrist?

Neben Zinsrückgängen am Rentenmarkt macht Beh a cker Unsicherheiten durch kurze und unberechenbare Bindefristen für den Ertragsentgang verantwortlich. Er fordert daher unter anderem eine längere Mindestdauer der Veranlagung. Damit könnte er allerdings bei den Sozialpartnern auf Granit beißen. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien spricht sich für das Beibehalten der dreijährigen Bindefrist aus, die Gewerkschaft fordert statt längerer Bindung eine Anhebung des Beitragssatzes.