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Mit der Hymnenpflicht zu mehr Vaterlandsliebe

Von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann

Europaarchiv

Gesetzesentwurf in der Slowakei sieht vermehrtes Absingen der Hymne vor. | Jugend muss einen Treueschwur leisten. | Bratislava. Im slowakisch-ungarischen Streit um die umstrittene Novelle des slowakischen Sprachgesetzes sind die Wogen noch nicht ganz geglättet. Der leuchtend weiße Anstrich, in dem das Wahrzeichen der Slowakei, die Burg in Bratislava, jetzt bis weit über die Grenze nach Österreich erstrahlt, ist kaum getrocknet. Und schon wieder debattieren die Politiker im Nachbarland darüber, wie sich das Nationalbewusstsein stärken lässt.


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Diesmal sorgt ein Entwurf für ein Gesetz über Vaterlandsliebe für Aufsehen, den die Slowakische Nationalpartei eingebracht hat und über den der Nationalrat in diesen Tagen bei seiner heuer letzten Sitzung berät. Der Koalitionsrat, in dem die drei slowakischen Regierungsparteien ihr Abstimmungsverhalten im Parlament koordinieren, gab dem Entwurf einstimmig grünes Licht. Das Gesetz dürfte also problemlos verabschiedet werden. Ihre Vaterlandsliebe demonstrieren Slowaken dann künftig über vermehrtes Singen der Nationalhymne.

Die Hymne, in der Blitz und Donner über der Hohen Tatra sowie ein Erwachen der Slowaken aus hartem Schlaf besungen werden, soll in Zukunft zu Beginn jeder Parlaments- und Regierungssitzung, zu Beginn eines jeden Schuljahres und jeder Schulwoche sowie zum Auftakt bei von Sportverbänden organisierten Veranstaltungen erklingen. Junge Slowaken müssen laut dem Gesetzesentwurf zudem bei Entgegennahme ihres ersten Personalausweises einen Treueschwur gegenüber der Slowakischen Republik leisten.

Die Öffentlichkeit stößt sich weniger an den konkreten Plänen, sondern vielmehr an der grundlegenden Frage, ob sich Vaterlandsliebe per Gesetz verordnen lasse. Ein ähnliches Argument war zuvor schon während der Beratungen über die Novelle des Gesetzes über die Staatssprache häufig vorgebracht worden: In den Sprachgebrauch von Menschen könne und dürfe nicht durch Vorschriften eingegriffen werden.

Sprechen mit Anleitung

Das Sprachgesetz, das im Wesentlichen die Verwendung des Slowakischen in der öffentlichen Kommunikation vorschreibt, steht in diesen Tagen nochmals zur Debatte. Eine Delegation des Europarats überprüft nämlich zur Zeit unter anderem die Einhaltung von Rechten von Minderheitenangehörigen in der Slowakei. Das Sprachgesetz hatte national wie international einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, weil die Partei der Ungarischen Koalition unter Pál Csáky in den neuen Vorschriften eine Diskriminierung der ungarischen Minderheit in der Slowakei vermutet und dabei auch Rückendeckung durch das ungarische Parlament erfahren hatte. Diese hatte den slowakischen Nationalrat in einem Beschluss zur Rücknahme des Sprachgesetzes aufgefordert.

Kulturminister Marek Madáric, der für das Sprachgesetz verantwortlich ist, hatte am Montag ein 20-seitiges Handbuch über die Anwendung des Sprachgesetzes vorgelegt. Aus der Zugehörigkeit zu einer nationalen oder ethnischen Minderheit soll demnach grundsätzlich keinem Bürger Schaden erwachsen. Arbeitgeber können jedoch künftig die Kenntnisse von Bewerbern in der Staatssprache Slowakisch testen, und zwar mündlich wie schriftlich, oder auf der Vorlage eines Diploms in der Staatssprache bestehen.

Eigenwillig muten die Anmerkungen zum Sprachgebrauch auf Ämtern an. Dort soll es in Ordnung sein, wenn sich zwei Personen in einer Minderheitensprache unterhalten. Kommt jedoch eine dritte Person hinzu, welche die Minderheitensprache nicht beherrscht, muss das Gespräch auf Slowakisch weitergeführt werden.