Ab Juni sollen Reisen und Sommerurlaube EU-weit wieder möglich sein. Neben der Impfung werden auch Tests akzeptiert. Österreich will Teile des Vorhabens bereits im April umsetzen.
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Israel hat ihn bereits eingeführt, nun wird der grüne Pass auch in der EU umgesetzt. Er soll Corona-Geimpften, Getesteten und Genesenen wieder das Reisen ermöglichen. Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt. Ab Juni soll der Pass EU-weit nutzbar sein.
Österreich will Teile davon bereits im April implementieren. "Wir wollen nicht auf die Umsetzung auf europäischer Ebene warten", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach dem Ministerrat. Er bezeichnete den österreichischen Vorstoß als den "ersten Schritt" und als "Vorarbeit für die europäische Gesamtumsetzung".
"Die Wiederherstellung der Reisefreiheit ist nicht nur für das Urlaubsland Österreich entscheidend, sondern für den gesamten europäischen Tourismus", sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die FPÖ sieht hingegen einen "Einstieg für den Entzug der Grundrechte".
1. Wie wird der Pass genau funktionieren?
Auf dem Pass können drei Zertifikate gespeichert werden. Erstens, ob der Inhaber gegen Corona geimpft ist. Zweitens, ob er von der Krankheit genesen ist - das Zertifikat ist frühestens am 20. Tag nach dem ersten positiven PCR-Test auszustellen. Drittens ist es auch möglich, negative Testzertifikate darauf auszuweisen, akzeptiert werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) will den Pass in Österreich in zwei Etappen etablieren. Ab Mitte April soll es möglich sein, den Pass flächendeckend zum Nachweis von Corona-Tests zu verwenden. Im zweiten Schritt wird der Pass auch als Immunitätsnachweis für Geimpfte und Genesene dienen: Diese Umsetzung soll, wie von der EU vorgesehen, spätestens im Juni kommen.
Anschober will im Gesundheitsausschuss am Donnerstag einen ersten Vorschlag zu Rechtsfragen und der technischen Umsetzung präsentieren. Ein Projektauftrag für die Umsetzung sei bereits am 12. März an die ELGA-GmbH ergangen.
2. In welchen Ländern gilt der Pass? Kostet er etwas?
Der grüne Pass soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und damit Reisen und Sommerferien ermöglichen. Laut EU-Kommission soll er auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz offen stehen.
Der EU-Vorschlag sieht vor, dass der Pass von allen Mitgliedstaaten kostenlos an EU-Bürger, deren Familienangehörige und Drittstaatsangehörige ausgestellt wird. Er soll digital, aber auch in Papierform verfügbar sein und einen Barcode (QR-Code) enthalten, der EU-weit ablesbar sein wird. Der Pass soll in der Amtssprache des betreffenden Landes sowie in Englisch ausgestellt werden.
3. Ist der Pass rechtlich bedenklich?
Der israelische grüne Pass hat weltweit für Diskussionen gesorgt. Während ihn manche Parteien als wichtigen Schritt zurück zur Normalität sehen, orten andere einen unzulässigen Impfzwang durch die Hintertür.
Die EU-Variante hält Verfassungsrechtler Karl Stöger, Experte für Medizinrecht an der Uni Wien, für unproblematisch. "Wichtig ist aber, dass die Trias Erkrankung, Impfung, Tests kommt", sagt Stöger zur "Wiener Zeitung". Derzeit schaue es danach aus, dass sich die Impfungen EU-weit bis in den Herbst hineinziehen würden. Es müsse daher zumindest vorerst zulässig sein, Alternativen wie Tests vorzuweisen, erklärt Stöger.
Die EU-Kommission betont, dass der Pass dem Datenschutzrecht entsprechen wird. In dem Dokument würden nur persönliche Daten - Name und Geburtsdatum des Inhabers - und Daten zur Impfung, Genesung und Testung festgehalten werden.
4. Wo gibt es noch Unklarheiten?
"Es wird noch abzuwarten sein, inwieweit die EU den Mitgliedstaaten Spielraum bei den Regelungen lässt und wie viel europaweit einheitlich geregelt wird", sagt Verfassungsrechtler Stöger. So sei denkbar, dass ein Mitgliedstaat etwa weiterhin eine Quarantäne für Einreisende vorsehen kann, weil eine neu aufgetauchte Mutation auch Geimpfte treffen kann. Die EU-Kommission hält fest: Sollte ein Mitgliedstaat Inhaber eines grünen Zertifikats zu einem Test oder einer Quarantäne verpflichten, müsse er die Gründe für diese Maßnahmen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten darlegen.
5. Könnte der Pass noch weitere Erleichterungen bringen?
Bekannt ist hierzu noch nichts, Bundeskanzler Kurz hat aber schon etwas in diese Richtung anklingen lassen: "Wir wollen, dass Menschen, die geimpft, genesen oder kürzlich negativ getestet sind, völlig frei leben können", sagte er. In Israel dürfen Menschen mit einem grünen Pass unter anderem wieder Fitnessstudios, Hotels, Theater oder Sportereignisse besuchen. Geimpfte Studenten dürfen wieder an die Unis zurückkehren.
Fest steht laut Stöger und dem Verfassungsrechtler Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck, dass solche Maßnahmen nur für eine gewisse Zeit zulässig sein dürfen. "Wenn man die Herdenimmunität erreicht hat und nicht mehr mit katastrophalen Auswirkungen zu rechnen ist, muss man zur Normalität zurückkehren", so Bußjäger. Laut EU soll der Impfpass bis zum Ende der Pandemie gelten.
Bußjäger sieht aber auch eine Verpflichtung, dass man etwa Geimpfte und Genesene von Beschränkungen befreie: "Die Beschränkungen können ja nur zulässig sein, solange eine Person eine Gefahr darstellt."