Uns droht ein Corona-Spitzelsystem in bester DDR-Manier.
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Dass einem zweifachen Koalitionssprenger wie Sebastian Kurz ausschließlich das Wohl der ÖVP und ihrer Freunde am Herzen liegt, zeigte sich spätestens bei der Regierungsbildung mit den Grünen als weitgehend machtlosem Beiwagerl. Wie schamlos die ÖVP nun - unter tatkräftiger Mithilfe der Grünen - die selbst hochgeschaukelte "Corona-Krise" ausnutzt, um ihre Macht mit fast schon Metternich’schen Überwachungsmethoden zu zementieren, erstaunt aber selbst ÖVP-Kenner.
Nach einer ganzen Reihe von Verordnungspannen will man nun Nägel mit Köpfen machen: Der Gesetzesentwurf zur "Corona-Ampel" ist die ideale Grundlage für den autokratischen Überwachungsstaat, für ein automatisiertes Spitzelsystem in bester DDR-Manier. Das harmlos anmutende "Kontaktpersonen-Management" bedeutet im Endausbau nämlich eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung der Bürger.
So sollen allen Ernstes Betriebe, Veranstalter und Vereine dazu verpflichtet werden, Daten von Gästen, Besuchern oder Kunden zu ermitteln und zu speichern - ob das in der Trafik, beim Wirten, im Freibad oder in der Bank ist. Das ist unverhältnismäßig und mit gesundheitspolitischen Maßnahmen nicht mehr zu rechtfertigen.
Ganz ähnlich verhält es sich mit den geplanten Maßnahmen gegen "Hass im Netz". Ziel der Regierung ist hier ganz offensichtlich eine massive Einschränkung der Kommunikationsfreiheit inklusive unverhältnismäßiger Kriminalisierung -
in anderen Worten: staatliche Zensur. Jegliche Kritik an der Regierung und deren Maßnahmen oder "politisch unkorrekte" Aussagen sollen in den Bereich der Falschmeldungen, der "Fake News" gedrängt werden.
Dabei gibt es längst ausreichende medienrechtliche Instrumente, tatsächliche Falschnachrichten, Beleidigungen oder üble Nachrede zu ahnden und Gegendarstellungen beziehungsweise Löschungen durchzusetzen. Wenn die Regierung nun versucht, durch hohe Strafandrohungen die Verantwortung für Inhalte im Netz an die Plattformbetreiber abzuwälzen, werden diese in die Rolle gedrängt, die eigentlich allein den Behörden zusteht. Logische Folge: willkürliche Löschorgien im vorauseilenden Gehorsam durch die Betreiber und damit das Ende jeglicher kritischer Meinungsäußerung.
Die grüne Justizministerin Alma Zadic plant dazu bereits eine weitere Verschärfung des Verhetzungsparagrafen. Demnach soll es schon strafbar sein, wenn man Unmut gegenüber Einzelpersonen äußert, die einer nach dem Verhetzungsparagrafen geschützten Gruppe angehören. Strafrechtliche Verfolgung bis hin zu unbedingten Haftstrafen allein für bloßes Schimpfen im Netz steht aber in keinem Verhältnis etwa zu Delikten, in denen tatsächliche körperliche Gewalt angewandt wird. Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie man denn ein Gefühl wie Hass ("zu Hass aufstacheln") strafrechtlich interpretieren will.
Wenn ÖVP und Grüne versuchen, Meinungen zu kriminalisieren, zu zensieren und zu verfolgen, dann steht das im Widerspruch zu den in der Verfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechten. Es muss daher eine klare Grenze zwischen Meinungsfreiheit und tatsächlich strafbarem Verhalten geben.