EU-Kommission will Akzeptanz von Dokumenten im Ausland erleichtern.
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Brüssel. Manchmal hat sie die Form eines Quadrats mit einem Stempel darin, manchmal sieht sie einem alten Siegel ähnlich. Veraltet als Notwendigkeit ist sie allemal, findet die EU-Kommission. Sie möchte die so genannte Apostille am liebsten abschaffen. Dieser Aufdruck ist die Beglaubigung eines Dokuments; der behördliche Nachweis, dass etwa eine Geburtsurkunde tatsächlich eine Geburtsurkunde ist. Wer in einem anderen Land leben oder einen Ausländer heiraten möchte, muss den Ämtern oft solche zusätzlichen Papiere vorlegen, die die Echtheit der jeweiligen Dokumente untermauern. Selbst wenn eine Behörde nur die Übersetzung eines vereideten Dolmetschers verlangt, kostet das Zeit und Geld.
Diesen Verwaltungsaufwand möchte Brüssel verringern. "Wir wollen das Leben der Bürger und der Unternehmen vereinfachen", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding bei der Präsentation ihres Vorschlags. Der sieht vor, dass künftig Beglaubigungen in Form der Apostille in der Union wegfallen. Ebenso sollte es ausreichen, ein Originaldokument mit einer Kopie vorzulegen, die nicht beglaubigt ist. Akzeptiert sollten auch nicht beglaubigte Übersetzungen von Behörden eines anderen Landes werden. Die Regeln sollen mehrere Kategorien von Papieren umfassen: von Geburts- und Heiratsurkunden über Meldezettel bis hin zu Nachweisen gewerblicher Tätigkeit.
Einen Schritt weiter würde die Vereinfachung aber gehen, wenn es standardisierte Urkunden gäbe. Auch darüber hat sich die Kommission Gedanken gemacht und schlägt mehrsprachige EU-Formulare vor, die Privatpersonen oder Firmen statt nationaler Dokumente beantragen können.
Ihre Initiative begründet sie nicht zuletzt mit Kostenfragen. Immerhin, schätzt sie, müssen in der EU jährlich mindestens 1,4 Millionen Dokumente mit einer Apostille versehen werden, wofür rund 26 Millionen Euro ausgegeben werden. Würde die Notwendigkeit beglaubigter Kopien wegfallen, würden sich Bürger und Unternehmen bis zu 200 Millionen Euro im Jahr ersparen. Und ohne beglaubigte Übersetzungen gäbe es keine Kosten in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro.
Die Pläne der Kommission beziehen sich allerdings lediglich auf die Akzeptanz einer Urkunde. Ob das, was auf dem Papier steht, auch anerkannt wird, ist eine andere Sache. Ändern wird sich damit auch nicht, dass ein EU-Bürger für die simple Anmeldung in einem weiteren EU-Staat bis zu zehn Dokumente braucht. Die daraus folgende Mühsal eines Behördengangs wird die Kommission nicht so schnell beheben.