+++ Kaum Spielraum für Dienstnehmer bei Verhandlungen. | Viele Klauseln | benachteiligend, aber rechtlich okay. | Wien. Gestern, Mittwoch, standen im Bundesrat Änderungen im Arbeitsrecht auf der Tagesordnung. Die bereits vom Nationalrat mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien beschlossenen Neuerungen sollen Verbesserungen bei Vertragsklauseln bringen, die Arbeitnehmer benachteiligen. Die Opposition kündigte Widerstand an.
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"Was die Regierungsmehrheit beschlossen hat, ist eine Farce. Die Regelung ist völlig unzureichend und bringt sogar Verschlechterungen", schäumen Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund. Deren Experten, Christoph Klein und Richard Leutner, untermauern ihre Forderung nach einem umfassenderen Arbeitnehmerschutz mit der Präsentation einer aktuellen Studie über unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen.
Die Befragung von 820 AK-Mitgliedern ergab, dass 92 Prozent der Arbeitnehmer zumindest eine der nachteiligen Klauseln in ihrem Vertrag haben. "Ein Vertrag ohne Fußangeln ist mittlerweile ein Minderheitenprogramm", sagte Christoph Klein, Sozial-Bereichsleiter der AK, in einer Pressekonferenz. Er betonte aber, dass diese Vorschriften nicht unbedingt rechtswidrig sein müssen. Ziel der Verträge sei es vielmehr, unter Ausnützung des rechtlichen Spielraumes völlig flexible Mitarbeiter zu schaffen, die überall einsetzbar sind und gleichzeitig fest ans Unternehmen gebunden werden.
Flexibel angekettet
So finden sich in mehr als der Hälfte der Arbeitsverträge Versetzungsklauseln sowie Überstundenverpflichtungen, die aber nicht extra abgegolten werden. Ein besonders großer Dorn im Auge der Interessensvertreter sind die bei einem Drittel der Befragten vereinbarten Konventionalstrafen. Diese können bis zu einem Jahresgehalt ausmachen, wenn der Dienstnehmer die Konkurrenzklausel verletzt, also zu einem Unternehmen der selben Branche wechselt. "Während die Unternehmerseite flexiblere Mitarbeiter fordert, legt sie ihnen gleichzeitig Ketten an", ärgert sich ÖGB-Sekretär Richard Leutner.
Als Mitgrund für die nachteilige Vertragslage sehen die Experten der AK und des ÖGB, dass heute Dienstverträge von Anwälten und Steuerberatern nur im Interesse der Arbeitgeber perfektioniert und als Schablonen, ähnlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Verfügung gestellt werden. "Es gibt für Mitarbeiter kaum noch Verhandlungsspielraum. Man unterschreibt alles, um den begehrten Arbeitsplatz zu behalten", so die Experten.
Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates sei lückenhaft und bringe außerdem vielfach Verschlechterungen, etwa bei Konkurrenzklauseln, die nur mehr für Dienstnehmer mit einem Einkommen über 2125 Euro brutto gelten sollen. Für die beiden Experten ist diese Grenze aber viel zu niedrig.
Weiters sieht die neue Regelung vor, dass Unternehmer fünf Jahre lang Rückersatz für die Ausbildung eines Mitarbeiters verlangen können.
Bisher keine Grenzen
Walter Tancsits, Sozialsprecher der ÖVP, verteidigt den Gesetzesvorschlag. "Bisher gab es überhaupt keine Grenzen für die Anwendbarkeit von Konventionalstrafen und die Höhe von Ausbildungs-Ersatzkosten. Die neue Regelung sieht diese nun erstmals vor." Im Gegensatz zur Regierung hätte die AK in der Vergangenheit geschlafen und nichts zum Schutz der Arbeitnehmer getan, während die Arbeitsbedingungen immer härter geworden sind, so Tancsits.