Schon Karl Freiherr von Vogelsang, der geistige Begründer der christlichsozialen Bewegung, strebte eine Sozialreform durch verstärktes Einbeziehen und direkte Eingliederung der Mitarbeiter in das Unternehmen an. Bis jetzt seien allerdings andere mit dieser "ur-österreichischen" Idee einer materiellen und/oder funktionalen Beteiligung der Mitarbeiter erfolgreich, meinte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl am Rande einer Konferenz zu diesem Thema.
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Dabei sei gerade der Faktor Mensch entscheidend, in einem vereinigten Europa, in einer globalisierten Welt komparative Vorteile für den Wirtschaftsstandort Österreich zu schaffen. Immerhin gehöre das Einbeziehen der Mitarbeiter weltweit zu den innovativsten Themen.
Wie internationale Studien der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) zeigen, gibt es schon jetzt in fast allen Staaten Förderungen und Vergünstigungen, die Mitarbeiter an den Wirtschaftsprozessen der Unternehmen zu beteiligen. Die Ausgangslage ist dennoch unterschiedlich. So sind etwa in Großbritannien Gewinne aus Optionen steuerfrei, während Österreich eine steuerfreie Obergrenze von 1.453 Euro einberaumt, Deutschland sogar maximal 154 Euro steuer- und beitragsfrei lässt.
Trotz dieser offensichtlichen Unterschiede will man seitens der EU keine fixen Richtlinien für Firmen aussprechen. Würden einige generelle Prinzipien, eingehalten, so sollte den Unternehmen ein gewisses Maß an Freiraum gelassen werden, präsentierte Apostolus Ioakamidis den Standpunkt der EU Kommission. Ein Beispiel für derartige Prinzipien sei eine klare Freiwilligkeit seitens der Mitarbeiter, sich finanziell am Unternehmen zu beteiligen.
Jedenfalls solle der Erfahrungsschatz aus dem Ausland genutzt werden, und so plant die Wirtschaftskammer schon jetzt, weitere Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der AGP zu organisieren, um die "ur-österreichische" Idee der Mitarbeiterbeteiligung auch in ihrem Ursprungsland noch weiter zu verbreiten.