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Mobile Manager auf Zeit

Von Helene Kurz

Wirtschaft

Zahl der Zeitarbeiter hat sich in zehn Jahren verdreifacht. | Auch Akademiker und Manager werden vermittelt. | Wien . In der Arbeitswelt ruft alles nach Flexibilität. Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind im Vormarsch. Zeitarbeit - die korrekte Bezeichnung lautet Arbeitskräfteüberlassung - erlebt seit rund zehn Jahren einen Boom.


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Personalleasing oder Leiharbeit sind absolute "No-Go"-Wörter, erklärt Andrea Lehky von Manpower Österreich. Ein Mensch kann weder verliehen noch verleast werden. Die zeitgemäßen Bezeichnungen wären Zeitarbeit oder Personalvermittlung.

Für Unternehmen bedeutet die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften eine kurzfristig einsetzbare, zeitlich befristete Unterstützung. Personelle Engpässe werden mit Zeitarbeitern gedeckt. Für die Zeitarbeitnehmer bietet sich die Chance, in verschiedenen Unternehmen zu arbeiten und Erfahrungen zu sammeln.

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sind rund 46.700 Arbeitskräfte bei Personalvermittlungsgesellschaften beschäftigt (Stichtag 31. Juli 2005). Das entspricht 1,6 Prozent aller unselbständig Beschäftigten.

Kaufmännisch im Trend

Die Zahl der Zeitarbeiter hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht. Knapp 80 Prozent der Zeitarbeiter sind in den Branchen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen tätig. Der Trend geht eindeutig in Richtung kaufmännisches Personal, weiß Regina Schinnerl von Adecco. Heutzutage werde von der Chefsekretärin bis zum Marketing-Manager alles vermittelt. Für Zeitarbeitskräfte gilt während der Dauer der Verpflichtung derselbe Kollektivvertrag, der auch für die Stammbelegschaft gültig ist, erklärt Karl Klein, Vize-Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Da Zeitarbeiter auf Weisung des Beschäftigers arbeiten, trägt dieser - gemäß dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz - auch die Verantwortung für Schäden, sagt Klein. Wenn aber ein Arbeitnehmer eine Qualifikation vortäuscht, die er nicht erworben hat, dann haftet der Personaldienstleister, erläutert Lehky. Im Zuge des Bewerbungsverfahrens müssen nämlich alle Qualifikationen und Zertifikate überprüft werden.

Karriere-Sprungbrett

Für Jungakademiker, die sich vergebens um eine feste Stelle beworben haben, stellt die Personalvermittlung eine akzeptable Alternative für den Start ins Berufsleben dar. "In jungen Jahren ist man noch gewillt derartiges zu machen", meint ein Wirtschaftsinformatiker, der bei der Siemens Personaldienstleistungen GmbH beschäftigt ist. Die Wartezeit zwischen den einzelnen Projekten sei aber eine Belastung, weil in dieser Phase eine Kündigung jederzeit möglich ist. Für viele Akademiker bietet sich jedoch die Chance auf eine Übernahme. "Wir verlieren ein Viertel unserer Mitarbeiter", meint Lehky. Je höher die Ebene, desto wahrscheinlicher ist eine Festanstellung. 90 bis 95 Prozent der von Manpower vermittelten IT-Kräfte und Techniker erhalten eine fixe Stelle.

Interims-Sanierer

Die Zeitarbeit hat sich inzwischen bis in die obersten Führungsetagen ausgebreitet. Mittlerweile gibt es auch Manager auf Zeit, die bei drohender Insolvenz, deutlichen Umsatzrückgängen oder Unklarheit bei der Führungsnachfolge zur Überbrückung eingesetzt werden. Besonders Personen um die Fünfzig werden bei unangenehmen Entscheidungen hinzugezogen, erklärt Lehky.

Stichwort Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine Art Dreiecksbeziehung und wird im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) von 1989 geregelt.

Der Personaldienstleister stellt eine Arbeitskraft zur Verfügung und erhält dafür ein entsprechendes Entgelt. Das Unternehmen (Beschäftiger) und die Zeitarbeitsfirma (Überlasser) schließen dazu einen "Überlassungsvertrag". In diesem werden die Bedingungen, wie etwa Dauer des Einsatzes und die geforderte Qualifikation des Mitarbeiters, festgelegt. Üblicherweise wird nach Stunden abgerechnet. In diesem Verrechnungssatz sind alle Kosten und die Verdienstspanne der Zeitarbeitsfirma enthalten. Mit einem Teil des Verrechnungssatzes wird das Gehalt des Zeitarbeiters bezahlt.

Das Personalvermittlungsunternehmen muss alle Arbeitgeberpflichten erfüllen. Dazu gehört die Übernahme des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen, aber auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.