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Mobile Pflege hat nun ebenfalls FFP2-Masken- und Testpflicht

Von Martina Madner

Politik

Mit der Ergänzung der vierten Covid-Maßnahmen-Verordnung wurde nun auch die Testlücke in der mobilen Pflege geschlossen.


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Die gute Nachricht für jene, die in Pflege- und Altenheimen wohnen oder arbeiten: Tagesaktuell meldeten die Bundesländer dem Gesundheitsministerium 415 positive Fälle. Vor zwei Monaten waren es 3.236, Anfang Dezember noch 4.194 - also zehnmal so viele. "Diese erfreuliche Entwicklung wurde durch strenge Maßnahmen und das hohe Engagement aller Beteiligten möglich", ließ Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) die Öffentlichkeit wissen.

Die Entwicklung solle man etwa mit einer Erweiterung der Besuchsmöglichkeiten (aktuell eine Person pro Woche für höchstens 30 Minuten), wie das etwa der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbands, Peter Kostelka, gefordert hatte, "nicht leichtfertig zu gefährden", denn noch seien die Impfungen nicht abgeschlossen: "Noch sind nicht alle Alten- und Pflegeheime mit dem notwendigen zweiten Stich durchgeimpft."

Lange Zeit nur Freiwilligkeit in der mobilen Pflege

Die weniger gute Nachricht erhielt Neos-Abgeordneter Gerald Loacker als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zur mobilen Pflege und der 24-Stunden-Betreuung. Obwohl die Sterblichkeit laut Ages bei über 85-jährigen an Covid-19 Erkrankten generell bei 14,6 Prozent liegt, war ein negativer Covid-19-Test bis vor kurzem nur bei der 24-Stunden-Betreuung über die Einreiseverordnung gewährleistet. Die Betreuenden müssen sich demnach aus der zehntägigen Quarantäne-Pflicht nach der Einreise "freitesten". Für mobile Pflegekräfte aber, die nicht aus dem Ausland anreisten, gab es zwar Handlungsempfehlungen wie Hygiene, Lüften oder Mund-Nasen-Schutz-Pflicht; lange Zeit aber keine Testpflicht. Stattdessen war für sie seit August 2020 die freiwillige Teilnahme an den von den Bundesländern organisierten Screening-Testungen vorgesehen. Seit Oktober 2020 gab es zusätzlich die Möglichkeit zu einem Antigen-Schnell-Test einmal pro Woche.

Weil Länder-Kompetenz, hatte das Gesundheitsministerium aber keinen Überblick darüber, ob die Angebote genutzt wurden. "Es ist eher davon auszugehen, dass das nicht passiert ist", vermutet Loacker. "Andernfalls wäre es wohl in der Anfrage vermerkt worden." Er habe das Gefühl, "dass das Ministerium seine Aufgaben selektiv wahrnimmt und zu oft auf Länderkompetenz verweist". In normalen Zeiten sei der Gesundheitsminister "ein König ohne Land - in Pandemiezeiten stimmt das nicht, da könnte er anordnen".

Anordnung erfolgte mit Ergänzung der Verordnung

Diese Anordnung gibt es nun mit der Ergänzung der vierten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 18. Februar: Es gibt nun auch für die mobile Pflege eine Testpflicht alle sieben Tage, um den Arbeitsort zu betreten. Es braucht also auch hier einen negatives Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Testergebnis aus den letzten 48 Stunden. Denn die Verordnung für körpernahe Dienstleister vom 8. Februar wurde um Orte, "an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden", ergänzt. Es geht nun auch nicht mehr nur um "bettenführende" Orte wie Reha- oder Kuranstalten, wie ursprünglich vermerkt war. Bislang konnte statt des Tests eine FFP2-Maske getragen werden, künftig nicht mehr.

Im Gegenteil: Mit der Verordnung gilt "auch für Gesundheits- und Pflegedienstleistungserbringer" eine durchgängige CPA- oder FFP2-Masken-Tragepflicht. Spät, aber doch haben die Covid-19-Schutzregelungen damit auch die mobile Pflege erreicht.