Zum Hauptinhalt springen

Mobilfunker beim EuGH abgeblitzt

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft

Firmen verlangten insgesamt 138 Mio. Euro zurück. | EuGH: Versteigerung von Frequenzen unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. | Urteil ist Präzedenzfall für andere EU-Staaten. | Brüssel/Luxemburg. Für die österreichischen Mobilfunkbetreiber wird es keine Millionenrückzahlungen vom Staat geben.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die Versteigerung der Frequenznutzungsrechte für den Funkstandard UMTS durch die österreichische Regulierungsbehörde war nicht mehrwertsteuerpflichtig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag: Die Telekom-Control-Kommission habe durch die Zuteilung der Lizenzen nicht am Markt teilgenommen und daher keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt, die EU-Mehrwertsteuergesetze seien nicht anwendbar. Vielmehr sei durch die Tätigkeit der Kommission die Möglichkeit zur Marktteilnahme für die Telekomfirmen erst geschaffen worden. Damit schmetterten die Luxemburger Richter die Klage sämtlicher heimischer Mobilfunkbetreiber in vollem Umfang ab.

832 Millionen Euro für UMTS-Frequenzen

Die hatten gemeinsam fast 832 Millionen Euro für UMTS-Rechte gezahlt. Diesen Betrag wollten sie aber als Bruttobetrag verstanden wissen. Er beinhalte eine 20-prozentige Vorsteuer von gut 138 Millionen Euro, machten sie geltend. Die Rückzahlung vom Finanzamt klagten sie ein. Das zuständige Landesgericht Wien ersuchte den EuGH um Hilfe bei der korrekten Auslegung der EU-Rechtslage. Der Bereich war bis dahin juristisches Neuland.

Und die Luxemburger Richter schießen noch über das bereits abschlägige Gutachten der Generalanwältin Juliane Kokott vom Herbst 2006 hinaus, die zwar eine wirtschaftliche Tätigkeit gesehen hatte.

Aufgrund der hoheitlichen - in dem Fall regulatorischen - Tätigkeit der Behörde und der daher mangelnden Wettbewerbssituation hatte sie die Rückzahlung abgelehnt. "Unsere Juristen prüfen das Urteil noch. Aber die Entscheidung des Gerichtes ist zur Kenntnis zu nehmen", sagte Telekom-Austria-Sprecherin Elisabeth Mattes. Konkret kann die Konzerntochter Mobilkom Austria knapp 28,5 Millionen Euro abschreiben. Für T-Mobile ging es um 28,4 und noch einmal 18,9 Millionen für die inzwischen übernommene Telering, für One (Orange) um rund 20 Millionen und für Hutchinson "Drei" um 23,2 Millionen Euro. Auch dessen Geschäftsführer Berthold Thoma fand das Urteil nach der Empfehlung der Generalanwältin "nicht überraschend". Die österreichischen Mobilfunker hatten gemeinsam mit den britischen geklagt, die ebenfalls gerne ihre Mehrwertsteuer zurückbekommen hätten. Sie hatten für die UMTS-Lizenzen entspannte 22,5 Milliarden britische Pfund (33,4 Mrd. Euro) ans Schatzamt überwiesen.

Erleichterung bei den Finanzministern

Die gemeinsame Klage galt als Präzedenzfall für zahlreiche weitere Länder, in denen sich das Finanzamt ebenfalls geweigert hatte, die Steuer nach Lizenz-Versteigerungen zu retournieren. Die Telekomunternehmen in Dänemark, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Polen werden von einer Klage wohl absehen. Für die Finanzminister der Union bringt das Urteil wohl eine gewisse Erleichterung: Sie ersparen sich milliardenschwere Rückzahlungen.