Staatliche Postgesellschaft krallt sich Mehrheit an Mobtel. | Gorbach setzt sich für österreichische Investoren ein. | Wien/Belgrad. Der österreichische Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach wird voraussichtlich am Dienstag nächster Woche nach Belgrad reisen. Der Grund seines Besuches in Serbien: Die Causa Mobtel.
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Österreichische Investoren um Martin Schlaff hatten rund die Hälfte des Unternehmens vom serbischen Geschäftsmann und Oppositionspolitiker Bogoljub Karic gekauft. Später wollte die österreichische Telekom Austria im Zuge ihrer Südosteuropa-Expansion die Mobtel übernehmen. Doch vor etwa zwei Wochen hat die serbische Regierung der Mobtel die Lizenz entzogen und seither herrscht Feuer am Dach. Das Verhalten gegenüber der ausländischen Investoren stößt in Österreich auf Unverständnis.
Am Freitag verkündete der serbische Investitionsminister Velimir Ilic, dass der zweite Teileigentümer der Mobtel, die staatliche Postgesellschaft PTT Srbija Verbindlichkeiten der Mobtel übernommen hat und damit zum Mehrheitseigentümer wird. Dabei handle es sich um Schulden in der Höhe von 19,7 Mio. Euro gegenüber der Raiffeisenbank und 71,6 Mio. Euro gegenüber der Hypo Alpe-Adria-Bank, erklärte Ilic laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Beta.
Schöne neue Gesetze
"In Serbien findet seit Sommer ein neues Telekomgesetz Anwendung, das den EU-Standards entspricht", erklärt dazu der Experte Andrej Zivanovic vom Kompetenzzentrum Südosteuropa in Graz im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Wie in Österreich gebe es auch in Serbien eine Telekom-Regulierungsbehörde (dort "Agencija za telekomunikacije" genannt), die für die Vergabe - und gegebenenfalls auch für den Entzug von Funk-Lizenzen zuständig ist. "Bei der Mobtel hat aber die Regierung die Lizenz entzogen", damit sei die zuständige Agentur übergangen worden. In serbischen Medien war auch nachzulesen, dass sich der Direktor dieser Agentur, Jovan Radunovic, darüber beschwert hat.
Da die serbische Regierung den Lizenzentzug damit begründet hat, dass die Mobtel (bereits vor zwei Jahren!) ein unzulässiges Abkommen mit dem kosovarischen Mobilfunk-Unternehmen Mobikos geschlossen hat, könnte sie sich auf das allgemeine serbische Schuldgesetz berufen. "Denn im Falle, dass der Lizenznehmer die Lizenz ohne Einverständnis des Lizenzgebers weitergibt, steht dem das Recht zu, die Lizenz zu entziehen", erklärt Zivanovic. Doch auch diese Argumentation hinkt, denn es gilt, dass das "lex specialis" - also die genauere Bestimmung, in diesem Fall das Telekommunikationsgesetz. Das bedeute "die Regierung hat einen Akt gesetzt, für den sie nicht zuständig ist".