Am 13. Juni findet in Österreich die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Wer sich an diesem Tag nicht in seine(r)m im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlsprengel (Gemeinde) aufhält, aber | trotzdem vom Wahlrecht Gebrauch machen will, sollte schon möglichst bald den Antrag auf eine Wahlkarte stellen. Hier ist der Modus operandi zur Erlangung von Wahlkarten angeführt.
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Angefordert werden kann die Wahlkarte mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde · in Wien beim Magistratischen Bezirksamt. Dies ist bereits seit dem Tag der Wahlausschreibung (dem 30. März 1999)
möglich · letzter Termin ist der 10. Juni, wie der stellvertretende Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" erläuterte.
Mit dieser Wahlkarte · sie wird an die Wohnadresse geschickt und beinhaltet einen amtlichen Stimmzettel, ein unbedrucktes, verschließbares Kuvert und eine Liste der Bewerber(innen) · kann man am
Wahltag in allen österreichischen Gemeinden in jedem Wahllokal seine Stimme abgeben. Zu beachten ist, daß die Wahlkarte vor der Stimmabgabe ungeöffnet dem Wahlleiter zu übergeben ist. Auch auf
größeren Bahnhöfen und Flugplätzen werden eigene Wahllokale eingerichtet.
Bettlägrige sollten schon beim Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte auf ihre Situation hinweisen und sich für den Besuch durch eine besondere Wahlbehörde vormerken lassen.
Stimmabgabe im Ausland
Vom Ausland aus kann die Wahlkarte über die österreichische Vertretungsbehörde oder direkt bei der heimischen Gemeinde angefordert werden. Hier sollte man allerdings den längeren Postlauf
bedenken, führte Stein an. Das heißt in vielen Fällen wird die rechtzeitige Zustellung der Wahlkarte nicht mehr möglich sein.
Befindet man sich nur zum Zeitpunkt der EU-Wahl im Ausland, so sollte der Gemeinde bei der Antragstellung die Anschrift bekanntgegeben werden, an die die Wahlkarte gesendet werden kann (entweder noch
die Wohnadresse oder schon die Auslandsanschrift).
Der große Unterschied zur Stimmabgabe im Inland besteht darin, daß man den Wahlvorgang selbst durchführen muß. Der (im Ausland) ausgefüllte Stimmzettel ist demnach im Kuvert zu verschließen und jenes
wiederum in die Wahlkarte zurückzulegen · vor den Augen eines Zeugen.
Jener Zeuge (eine einem österreichischen Notar vergleichbare Person oder eine nach dem Recht des Aufenthaltsstaates zur Beglaubigung berechtigte Einrichtung, eine österreichische Vertretungsbehörde
im Ausland oder ein wahlberechtigter Unionsbürger, der über einen gültigen Reisepaß verfügt) muß das Zurücklegen des verschlossenen Wahlkuverts in die Wahlkarte bestätigen.
Hierfür gibt es einen speziellen Vordruck (siehe auch Abbildung "Wahlkarte"). Aus der Bestätigung haben die Identität des Wählers sowie Ort und Zeitpunkt der Stimmabgabe im Ausland hervorzugehen.
Diese Bestätigung muß wiederum vor Schließung des letzten Wahllokals im Bereich der EU · dies ist 22 Uhr MESZ · erfolgen.
Im Ausland kann man, wie Stein weiter erläuterte, sofort nach Erhalt der Wahlkarte wählen und muß nicht etwa bis zum Wahltag zuwarten.
Die verschlossene Wahlkarte muß dann via österreichische Vertretungsbehörde, Postweg oder Boten spätestens am 21. Juni 1999 um 12 Uhr bei der zuständigen Landeswahlbehörde einlangen. Die genaue
Anschrift ist auf der Wahlkarte aufgedruckt (siehe Abbildung rechts oben).
Letztendlich besteht auch noch die Möglichkeit, im Flugzeug · nachdem dieses das Bundesgebiet verlassen hat · zu wählen. Dies wird durch die Vertragspartner AUA, Tyrolean und Lauda ermöglicht, die
die Rückleitung der Wahlkarte gewissenhaft übernehmen.
Aus organisatorischer Sicht · dies betrifft auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mit Wahlkarten, die Stimmabgabe durch Bettlägerige und die Stimmabgabe durch Wahlberechtigte im Ausland · gleicht eine
Europawahl im wesentlichen einer Nationalratswahl. Die Wahlzeiten hingegen werden von den Gemeinden individuell festgesetzt, wobei die eigentliche Stimmauszählung erst um 22 Uhr beginnt. (siehe
unten)
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Innenministeriums zu finden: "http://www.bmi.gv.at". Die Öffnungszeiten von Wahllokalen in Grenznähe oder im Bereich von Flughäfen sind ab Ende Mai
unter der Telefonnummer (01) 531 26 DW 2080 zu erfragen. Für Fragen zur Stimmabgabe im Ausland steht auch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unter der Telefonnummer (01) 531 15 DW
3865 zur Verfügung.