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Mohren-König Julius Meinl: Das Dilemma mit dem Jersey-Recht

Von Karl Leban

Analysen

Massenweise haben ihm die Anleger wegen skurriler Vorgänge ihr Vertrauen aufgekündigt. Jetzt, wo der Aktienkurs seiner Meinl European Land (MEL) in Trümmern liegt, kämpft der Wiener Banker Julius Meinl V. verbissen um die verlorene Gunst der Börse.


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Besserung in der Kommunikation gegenüber den Investoren verspricht er, mehr Transparenz und unter dem Stichwort Corporate Governance vor allem ein tadelloses unternehmerisches Benehmen. In Zukunft soll alles anders werden. So weit, so gut.

Natürlich ist die Vertrauenskrise die Folge einer unzureichenden Informationspolitik gewesen. Meinls eigentliches Problem heißt in diesem Zusammenhang jedoch "Jersey". Aus steuerlichen Gründen hat nicht nur die Immo-Firma MEL ihren Sitz auf der britischen Kanalinsel - sondern auch die beiden Schwesterunternehmen Meinl Airports International und Meinl International Power (MIP), die sich seit ihrer Börsenotiz in diesem Jahr bisher als Flop erwiesen.

Rein rechtlich betrachtet sind die drei Meinl-Gesellschaften am Wiener Börseplatz als "Exoten" einzustufen. Denn für sie gilt Jersey-Recht, das zum Teil völlig anders gestrickt ist als das österreichische Aktienrecht. Bei der MEL war es daher rechtlich gedeckt, eigene Aktien von bis zu 30 Prozent des Grundkapitals zurückzukaufen - und das ohne Beschluss der Hauptversammlung und ohne vorherige Ankündigung. Für börsenotierte Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben, ticken die Uhren freilich anders: Sie dürfen maximal 10 Prozent ihrer Aktien erwerben, brauchen dafür den Segen der Aktionäre und müssen dabei strenge Publizitätsvorschriften beachten.

Ein Großteil der MEL-Anleger fühlte sich durch den schon seit Monaten laufenden und erst kürzlich offiziell bekanntgegebenen Aktienrückkauf geradezu überrumpelt. Erst im Februar hatte die MEL über eine Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen und neue Aktien zu je 19,70 Euro emittiert. Dass mit diesem Geld auch ein Aktienrückkauf finanziert werden sollte, wurde von der MEL aber verschwiegen. Was in den Augen der verärgerten Anleger ebenso schwer gewogen hat: Verglichen mit dem Rückkaufpreis ist die MEL nun mit 65 Mio. Euro Buchverlust konfrontiert. Außerdem fehlt nach dem Aktienrückkauf Geld, das ursprünglich für weitere Projektfinanzierungen bestimmt gewesen wäre. Die MEL erklärt hingegen, sie wolle die zurückgekauften Aktien unter anderem als Akquisitionswährung einsetzen und als "Underlying" für eine Wandelanleihe verwenden.

Ebenfalls durch Jersey-Recht gedeckt ist, dass bei der MEL teilbezahlte Aktien ("partly paid shares") mit vollem Stimmrecht gehalten werden. Für diese Aktien, die zu einem späteren Termin zur Gänze gekauft werden können, wurde nur ein Cent pro Stück einbezahlt. Bei der MIP haben teilbezahlte Aktien kurioserweise kein volles Stimmrecht.