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Mord an 40.000 Männern, Frauen und Kindern wird ab morgen neu aufgerollt

Von Tanja Wolter

Politik

Stuttgart · Etwa 40.000 Menschen fielen Anfang November 1943 in dem von Deutschen besetzten Bezirk Lublin in Polen einem Massenmord zum Opfer, der unter dem Namen "Aktion Erntefest" in die | Geschichte einging. In Konzentrationslagern inhaftierte Männer, Frauen und Kinder · zumeist Juden · mußten sich entkleiden, wurden zu Gruben gehetzt und dort von Exekutionskommandos des Naziregimes | hingerichtet. Aus Lautsprechern dröhnte Musik, um die Schüsse zu übertönen.


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Die Massentötung wird ab Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart neu aufgerollt. Dann beginnt ein Prozeß gegen das ehemalige Mitglied der Nazi-Geheimpolizei Gestapo, Alfons Götzfrid (79), dem

Beihilfe zum Mord angelastet wird. Götzfrid soll bei der "Aktion Erntefest" an der Hinrichtung von 17.000 Menschen beteiligt gewesen sein, die östlich von Lublin im KZ Majdanek inhaftiert waren. Laut

Anklage hat er etwa 500 Opfer eigenhändig erschossen und war im übrigen für das Nachladen von Gewehren zuständig.

Die Staatsanwaltschaft ordnet Götzfrid auf den untersten Stufen der nationalsozialistischen Befehlshierarchie ein und geht deshalb nur von Beihilfe aus. Einem Mordgehilfen drohen nach deutschem

Gesetz höchstens 15 Jahre Haft.

Götzfrid, der sich nach einem Jahr Untersuchungshaft derzeit auf freiem Fuß befindet, hatte sich 1997 als Zeuge in einem anderen Verfahren gegen Nazi-Verbrecher in Dortmund selbst belastet · wohl in

der Annahme, die Justiz könne ihm nichts mehr anhaben. Denn bereits 1947 wurde er von einem sowjetischen Militärgericht zu 20 Jahren Haft verurteilt, von denen er elf Jahre in einem Arbeitslager in

Workuta verbüßt hat.

Vermutlich hatte Götzfrid bei seiner Zeugenvernehmung gemeint, sein Treiben im Dienste der Gestapo sei damit schon abgegolten. Heute will er von seiner damaligen Aussage nichts mehr wissen und

verweist auf angebliche Erinnerungslücken.

Das Urteil der sowjetischen Richter bereitet der deutschen Justiz Kopfzerbrechen. Das Problem: Die Ermittler wissen nicht, welche Taten damals geahndet wurden · eine schriftliche Urteilsbegründung

liegt ihnen trotz mehrerer Rechtshilfeersuchen nicht vor. Dies ist auch der Grund, warum das Oberlandesgericht Stuttgart Anfang März den Haftbefehl gegen den 79-jährigen vorerst aufheben mußte.

Möglicherweise spielten die Verbrechen bei der "Aktion Erntefest" schon bei der ersten Verurteilung eine Rolle.

Falls das Gegenteil nicht bewiesen werden kann, müßte das Stuttgarter Landgericht im Falle eines Schuldspruchs die bereits abgesessene Haftstrafe anrechnen. Daß Götzfried dann ins Gefängnis muß, ist

unwahrscheinlich.

Götzfrid wuchs in der Ukraine auf und schloß sich 1941 beim Überfall der Deutschen auf die Sowjetunion freiwillig der deutschen Wehrmacht an, bei der er zunächst als Pferdepfleger und dann als

Dolmetscher eingesetzt wurde. Spätestens von 1943 an war er Mitglied beim Chef der Sicherheitspolizei (KdS) in Lemberg (Lwow/Lwiw). In dieser Funktion soll er für die Massenmorde in Majdanek

angefordert worden sein. 1991 kam der Angeklagte als Spätaussiedler mit seiner Familie nach Deutschland.

Die Verbrechen im Konzentrationslager Majdanek hatten in einem der längsten Verfahren der Nachkriegsgeschichte schon einmal ein deutsches Gericht beschäftigt. Im November 1975 begann vor dem

Landgericht Düsseldorf der "Majdanek-Prozeß" gegen insgesamt 15 Angeklagte. Acht von ihnen wurden nach jahrelanger Verhandlung im Juni 1981 zu Freiheitsstrafen von drei Jahren bis zu lebenslänglich

verurteilt, darunter der frühere SS-Offizier Hermann Hackmann und die als "Schindermähre" berüchtigte Aufseherin Hermine Braunsteiner. Das Landgericht Stuttgart hat für den Prozeß gegen Götzfrid bis

Ende Mai insgesamt neun Verhandlungstage vorgesehen.