Ähnlich wie in Österreich lösten auch in Deutschland die Pläne für neue Zuwanderungsregelungen heftige Debatten aus. Und vor der Bundestagswahl im September wird das Thema wohl nicht vom Tisch sein. Bei einer Enquete in Wien erläuterte Rainer Münz von der Humboldt-Universität Berlin einige Eckpunkte des Zuwanderungsgesetzes.
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"Deutschland braucht Zuwanderinnen und Zuwanderer. Für die Gestaltung von Zuwanderung und Integration ist ein Gesamtkonzept erforderlich, das klare Ziele festlegt: humanitärer Verantwortung gerecht werden, zur Sicherung des Wohlstandes beitragen, das Zusammenleben von Deutschen und Zuwanderern verbessern und Integration fördern."
In die Einleitung zu ihrem Bericht ließ die so genannte Süssmuth-Kommission eine grundsätzliche Überlegung einfließen: Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Dass dies nicht von allen Parteien so gesehen wird, lässt sich auch auf österreichische Verhältnisse umlegen. Vor allem die FPÖ betont: Integration vor Neuzuwanderung.
Hinter dem deutschen Entwurf stecke allerdings ein anderer Gedanke, erklärte Rainer Münz, Mitglied der Kommission, deren Vorschläge in das Zuwanderungsgesetz eingeflossen sind. "Es geht nicht um die Abwehr von Immigranten sondern den Wunsch, dass qualifizierte Menschen kommen und bleiben wollen." Daher sehe der Integrationsvertrag nicht nur Verpflichtungen sondern auch Anreize vor - wie eine raschere Verfestigung des Aufenthalts. Zu den Pflichten werde die Absolvierung von 300 Sprachkurs-Stunden gehören.
Integration sei aber nicht nur Spracherwerb, sondern finde zu einem wesentlichen Teil über den Arbeitsmarkt statt, betonte Münz. Daher solle jeder Mensch über 16, der einen ordentlichen Aufenthaltsstatus habe, Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Einige Erleichterungen in diesem Punkt sieht auch der österreichische Gesetzesentwurf vor. So dürfen Angehörige von AusländerInnen nach fünfjährigem Aufenthalt in Österreich arbeiten - wenn sie die Integrationsvereinbarung erfüllt haben.