Bank bestreitet Beratungsfehler und lehnt Rückabwicklung des Investments ab.
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Wien. Der Markt für geschlossene Fonds steckt tief in der Krise. Der börsennotierte Hamburger Konzern MPC Münchmeyer Petersen Capital hat nicht nur mit seinen Schifffahrtsfonds Probleme, sondern auch mit den Immobilienfonds. In Österreich hat MPC u. a. die Immobilienfonds "Holland" in Form von Kommanditbeteiligungen (KG) in niederländische Liegenschaftsgesellschaften aufgelegt.
Die Anleger beteiligten sich mit ihrem Kapital an der Finanzierung der Gesellschaft. Doch eine solche KG bietet nicht nur die Chance auf Gewinn, sondern sie birgt auch ein hohes Risiko - im schlimmsten Fall einen Totalverlust.
Dem 83-jährigen Wiener Karl G. hat seine Kundenbetreuerin von der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) in den Jahren 2003, 2004 und 2005 empfohlen, 120.000 Euro in die MCP Fonds Holland 44, Holland 51 und Holland 59 zu investieren. Der Ausgabeaufschlag betrug 6000 Euro. Laufzeit der Beteiligungen: acht bis zwölf Jahre. In den vergangenen Jahren spuckten die Fonds Renditen von sieben Prozent aus.
Beim Fonds "Holland 51" wurde die Ausschüttung aber im Jahr 2009 um mehr als die Hälfte reduziert und ab 2010 ausgesetzt, der Fonds "Holland 59" setzte im Vorjahr die Zahlungen aus und auch beim "Holland 44" ist derzeit Ebbe.
"Holland 44 hat 2011 statt acht Prozent nur drei Prozent ausgeschüttet und wird vermutlich 2012 nichts auszahlen", sagt MPC-Sprecher Michael Benninghoff zur "Wiener Zeitung". Auch die beiden anderen Holland-Fonds sitzen auf dem Trockenen - sie werden heuer nichts verteilen.
"Dass es sich um eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft handelte und dass das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals bestehe, wurde in den Beratungsgesprächen verschwiegen", behauptet Anlegeranwalt Jörg Zarbl von der Kanzlei Kraft & Winternitz. "Auch wurde etwa die Hälfte des angesparten Vermögens meines Mandanten in eine Assetklasse investiert. Es wurde ein unvertretbares Klumpenrisiko geschaffen." Nachsatz: "Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters hätte meinem Mandanten keine langfristige Vermögensveranlagung empfohlen werden dürfen." Zarbl forderte die Bank zur Rückabwicklung der Veranlagung auf.
Vorwürfe zurückgewiesen
Die RLB weist die Fehlberatung zurück. "Der Vorwurf, die Kundenbetreuerin habe die Beteiligung als sehr sicheres und kapitalgarantiertes Investment dargestellt, ist für uns nicht nachvollziehbar", heißt es in einem Schreiben an Anwalt Zarbl. Auch sei der RLB "kein Verbot bekannt, älteren Kunden langfristige Veranlagungen zu verkaufen". Zugleich sei dem Kunden bekannt gewesen, dass "seine Einlage durch Verluste aufgezehrt werden kann".
"Wir sehen kein Fehlverhalten unsererseits bzw. keinen Grund für Schadenersatzansprüche Ihres Mandanten", heißt es im Schreiben der RLB weiter. Laut ihrer Sprecherin Michaela Stefan sei die RLB NÖ-Wien "im Rahmen einer umfassenden Beratung und Risikoaufklärung bei geschlossenen Fonds als Vermittler aufgetreten. Die Gestionierung und Kundenpflege erfolgt durch die MPC".