Im Streit um die Institutsaufteilung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wurde letzte Woche vom Bildungsministerium und dem Universitätskollegium (UK) ein vorübergehender "Waffenstillstand" ausverhandelt.
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Wie die "Wiener Zeitung" vergangenen Freitag berichtete, kam es bei einem Treffen von Mitgliedern des UK der Musikuni Wien mit Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) und anderen Vertretern des Ministeriums zu einer vorübergehenden Einigung im Streit um die geplante Institutsaufteilung, einem "Kampf", der nun schon etliche Monate andauert.
Wie im Universitätsgesetz von 1998 vorgesehen, beschloss das UK der Musikuni Wien im Juni 2000 eine Institutsgliederung und die Mindestsatzung (Wahlordnung, etc.) innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Nach einem halben Jahr erhielt das UK den Bescheid vom Bundesministerium, dass unter anderem die Institutsgliederung nicht genehmigt würde. "Das KUOG (Gesetz zur Organisation der Universitäten der Künste, Anm.d.Red.) verbietet, dass es mehrere Institute mit demselben Fach gibt", erklärt Peter Seitz, vom Bildungsministerium, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
Genau hier ist aber nach Meinung des Kuriensprechers des UK der Musikuni Wien, Wolfgang Heißler, der "Knackpunkt", wie er gegenüber der "Wiener Zeitung" formuliert. Was ein Fach ist bestimme nämlich das UK. Dessen Fachmeinung sei, dass Konzertfach und Pädagogik zwei verschiedene Fächer sind. "Von der Autonomie her steht uns das zu", so Heißler. Seitz sieht das anders. Grob gesagt sei das zwar richtig, aber "ein Institut muss das Fach und seine Fachdidaktik umfassen", wie es etwa auch bei den Blasinstrumenten der Fall sei.
Eines der Hauptargumente des UK für die Teilung ist, dass ein gemeinsames Institut "Tasteninstrumente" zu viel Lehrpersonal und Studenten organisieren müsste, erläutert Heißler. Dieses Argument lässt das Ministerium nicht gelten. Die vom UK beantragten 28 Institute würden nur zusätzliche Verwaltungskosten bringen. Weiters seien derzeit in der Abteilung Musikpädagogik auch etwas über 300 Personen beschäftigt, argumentiert Seitz.
In zwei Gesprächen mit der Bildungsministerin und Vertretern des Ministeriums in der letzten Woche wurde nun ausgehandelt, dass keine Ersatzvornahme erfolgt. Das heißt, der Musikuniversität wird vorerst nicht diktiert was sie zu tun hat. Vom Ministerium sei bereits Mitte Dezember eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die eine "Zwangsinstitutsgliederung" vornehmen sollte, berichtet Heißler. Das UK hat jetzt ein weiteres Jahr Zeit, um einen neuen Vorschlag zur Institutsgliederung vorlegen.
In dieser Frage werde man zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die vom UK eingereichte Bescheidsbeschwerde gegen die Entscheidung des Ministeriums abwarten, betonte Heißler abschließend.