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Muss Staat Asylwerber betreuen?

Von Martyna Czarnowska

Politik

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) auf die notwendige Gleichstellung von AsylwerberInnen hingewiesen. Demnach könne sich die Republik Österreich nicht der Pflicht zur Bundesbetreuung entziehen. Klagen von Hilfsorganisationen, die jahrelang die Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen übernommen haben, könnten nun die Folge sein.


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Es war ein jahrelanger Rechtsstreit. Durch eine OGH-Entscheidung könnte er nun eine neue Richtung einschlagen. Denn in einem Gerichtsverfahren um die Refundierung der Kosten für die Betreuung einer Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan hat das Evangelische Hilfswerk Recht bekommen. Anders lautende Urteile der Vorinstanzen hat das OGH aufgehoben.

Das Hilfswerk hatte vom Staat rund 7.200 Euro gefordert, nachdem die Familie nicht in die Bundesbetreuung aufgenommen und bis zum - positiven - Abschluss des Asylverfahrens von der Organisation betreut wurde. Diese Kosten hätte der Bund übernehmen müssen. Denn dieser hat sich durch eine so genannte "Selbstbindung" dazu verpflichtet, AsylwerberInnen zu unterstützen - auch wenn es keinen Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung gibt. Und wenn der Staat Hilfe gewährt, dann sollte diese im Sinne des Gleichbehandlungsgebots allen zu teil werden, die die Voraussetzungen - etwa Nachweis der Identität und Mittellosigkeit - dafür erfüllen.

Eine Verpflichtung leitet das Innenministerium daraus dennoch nicht ab. "Es wird in jedem einzelnen Fall geprüft, ob Anspruch auf Bundesbetreuung besteht", heißt es dort. Nun werde das neue Urteil der Erstgerichts abgewartet.

Für die Hilfsorganisationen ist aber jetzt schon klar: Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, hätten mittellose AsylwerberInnen ein Recht auf Unterbringung und Versorgung während des Asylverfahrens. Denn laut OGH könne sich der Bund dieser Pflicht nicht dadurch entziehen, "dass er zunächst Leistungen von dritter Seite zur Beseitigung oder Linderung einer akuten wirtschaftlichen Notlage" erwarte.

"Die Meinung der Hilfsorganisationen, alle AsylwerberInnen hätten ein Recht auf Bundesbetreuung, hat der OGH bestätigt", erklärt Gabriela Sonnleitner von der Caritas, die gemeinsam mit Diakonie, Volkshilfe, Integrationshaus und UNHCR das Gerichtsverfahren unterstützt hat. Das Urteil werde sich wohl auf die künftige Bundesbetreuung auswirken, meint sie. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Klagen folgen. Immerhin haben die Hilfsorganisationen beträchtliche Summen für Flüchtlingsbetreuung aufgewendet.