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Musterprojekt in der Schwebe

Von Vilja Schiretz

Politik

Die Einrichtung der Stiftung "Forum Verfassung" könnte am Mittwoch beschlossen werden.


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Es hätte ein Musterbeispiel für eine Gesetzesinitiative aus dem Parlament werden können. Schon im Dezember legten Abgeordnete von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer "Stiftung Forum Verfassung" vor. Ziel ist es unter anderem, jene Informationsangebote zu institutionalisieren, die im Laufe der Feierlichkeiten zum 100. Jubiläums der österreichischen Bundesverfassung im Jahr 2020 gestartet worden waren, etwa Projekte in Schulklassen und "Verfassungscontainer", die als Wanderausstellung durch Österreich tourten. Abgesehen von "bewusstseinsbildenden Aktivitäten in der Öffentlichkeit", um der Bevölkerung die Grundsätze der Verfassung und die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) näherzubringen, sollen mit den Stiftungsmitteln auch "wissenschaftlichen Arbeiten über die österreichische Bundesverfassung sowie über den Verfassungsgerichtshof und seine Rechtsprechung" durchgeführt und gefördert werden und alle zwei Jahre ein mit 40.000 Euro dotierter Verfassungspreis vergeben werden. Insgesamt sollen für die Initiative im einmalig 710.000 Euro und infolge jährlich 700.000 Euro zur Verfügung stehen, die der Finanzminister bereitstellt.

Universität Wien übtescharfe Kritik

Schon Ende Februar stand der Gesetzesentwurf auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses. Doch ein Beschluss wurde vertagt, hatte es doch zuvor massive Kritik an dem Vorhaben vonseiten der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien gegeben. Zwei Monate später starten die vier Parteien am Mittwoch einen weiteren Versuch, die "Stiftung Forum Verfassung" Realität werden zu lassen. Wieder steht der Entwurf auf der Tagesordnung des Ausschusses - und die vier Parteien zeigen sich großteils optimistisch, dass es zu einem Beschluss kommen kann.

Wirklich nachvollziehbar sei die Kritik an der Stiftung nicht gewesen, dennoch habe man einige Punkte berücksichtigt, um für mehr Klarheit zu sorgen, sagte etwa Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". So hatte die rechtswissenschaftliche Fakultät die Befürchtung geäußert, die Stiftung würde dem VfGH die Möglichkeit bieten, "die Wahrnehmung und Würdigung der eigenen Rechtsprechung mit erheblichen Mitteln selbst zu steuern". Dies ergebe sich aus dem Umstand, dass der Stiftungsvorstand einzig aus drei VfGH-Mitgliedern besteht, die über die Verteilung der Stiftungsmittel und die Förderung von Projekten entscheiden könnten. Kritische Forschung zur Verfassungsgerichtsbarkeit könnte durch die Übermacht der Stiftung erschwert werden.

Fokus auf niederschwellige Informationsangebote

Das sei "nie die Idee und schon gar nicht die Absicht gewesen", meint dazu die grüne Verfassungssprecherin Agnes Sirkka Prammer. Es gehe nicht darum, die rechtswissenschaftliche Befassung mit Erkenntnissen des VfGH in die Stiftung zu verlagern. Im Vordergrund stehe, der Bevölkerung niederschwellige Informationsangebote zur Verfügung zu stellen. Das wolle man mit dem abgeänderten Gesetzesentwurf auch klarstellen.

Als Reaktion auf die Kritik soll auch der Vorstand der Stiftung künftig aus fünf Mitgliedern bestehen, drei Verfassungsrichter und zwei von der Universitätenkonferenz nominierten Personen, bestätigten mehrere Mitglieder des Verfassungsausschusses. Darüber hinaus soll die vorgesehene Verteilung der Stiftungsmitteln klar im Gesetz festgeschrieben werden.

Allerdings waren die Verhandlungen zwischen den Parteien am Dienstagabend noch nicht abgeschlossen. Es würden noch Gespräche insbesondere mit der SPÖ laufen, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl, sicher sei ein gemeinsamer Beschluss am Mittwoch daher noch nicht. Dieser sei aber jedenfalls das Ziel - obwohl das Gesetz freilich auch ohne rote Zustimmung eine Mehrheit finden würde.

Auch eine Sprecherin von SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried bestätigte am Dienstag, dass noch finale Gespräche geführt würden. "Ziel ist aber schon, dass wir morgen zu viert etwas zusammenbringen".