Frauke Petry ist der Steuerhinterziehung angeklagt. Ein Verfahren wegen Meineids folgt.
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Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry muss sich demnächst vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten. In einem weiteren Verfahren wird sie des Meineids beschuldigt.
Der erste Verhandlungstag am Amtsgericht Leipzig wurde für den 17. Dezember angesetzt. In dem Verfahren geht es um eine einige Jahre zurückliegende mögliche Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit Petrys in Schieflage geratener Firma.
Ein zweites Verfahren gegen die inzwischen fraktionslose Landtags- und Bundestagsabgeordnete läuft am Landgericht Dresden. Darin geht es um Meineid.
Der 43-Jährigen wird vorgeworfen, bei einer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, aber eine absichtliche Falschaussage bestritten. In dieser Sache muss Petry 2019 vor dem Landgericht Dresden erscheinen.
Frauke Petry war von April 2013 bis September 2017 Parteisprecherin der AfD und gründete anschließend die Blaue Partei. Unter Petry warb die AfD mit dem Slogan Mut zur Wahrheit.