Zum Hauptinhalt springen

Nach 60 Jahren arbeitet die Zeit gegen die Opfer

Von Eva Zitterbart, Jerusalem

Politik

60 Jahre sind vergangen seit der Entstehung des Unrechts und immer noch ist eine Wiedergutmachung nur Thema für politische Statements, nicht für konkrete Handlungsanleitungen. Die Zeit | arbeitet gegen die Opfer: Wer bis hierher überlebt hat, kann bestenfalls noch moralischen Nutzen aus einer Regelung ziehen. Das Geld ist nur das Mittel, nicht das Ziel der wieder auflebenden | jüdischen Forderungen an Österreich. Gideon Eckhaus, Vorsitzender des Zentralkomitees der Juden aus Österreich in Israel, schätzt die Zahl der noch lebenden jüdischen Emigranten auf weltweit 15.000 | bis 20.000 · und davon leben noch knapp 5.000 in Israel.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 26 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die Juden, die nach dem 13. März 1938 Österreich verlassen haben, nicht weil sie wollten, sondern weil sie mußten, um ihr Leben zu retten, kamen in Israel mit leeren Händen an. Was auch immer

ihnen in Österreich gehört hatte, war von Nazis entweder beschlagnahmt, oft auch brutal geraubt worden oder ihnen in Ausnutzung ihrer Notsituation weit unter dem wahren Wert abgepreßt worden.

Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus in Deutschland und Österreich 1945 hatten die meisten Juden zunächst andere Sorgen als die um ihr verlorenes Eigentum: sie suchten ihre

Familienmitglieder unter den Überlebenden der Verfolgungen und der Konzentrationslager. Und als im Laufe der 50er Jahre die ersten Forderungen nach Rückerstattung des geraubten Eigentums geäußert

wurden, stießen die jüdischen Opfer auf Österreichs lange Zeit behauptete These, nicht Täter, sondern selbst Opfer gewesen zu sein, schuldlos in die Verbrechen der Nazis mithineingezogen.

Es dauerte mehr als 50 Jahre, bis der damalige Bundeskanzler Franz Vranitzky als erster zumindest teilweise Mitverantwortung von Österreichern an den Naziverbrechen bekundete. Damit öffnete das

offizielle Österreich spät aber doch auch moralisch den Opfern die Tür. Bis dahin versteckte Österreich sich hinter der staatsrechtlichen Theorie seiner aufgehobenen Existenz zwischen 1938 und 1945:

wer nicht existierte, kann auch nicht zur Rechenschaft gezogen und zu irgendeiner Form der Wiedergutmachung verpflichtet werden.

Ob das österreichische Politikerdiktum aus den 50er Jahren wirklich darauf angelegt war, 60 Jahre lang keine Regelung über Vermögensrückerstattung oder Wiedergutmachung zustandekommen zu lassen, ist

unbeweisbar. Beweisbarer ist schon der ironische Ausspruch von Juden aus Österreich in Israel: "In Österreich als Jude gelebt zu haben, ist nicht wieder gutzumachen."

Es sei schwierig, das Gesamtvermögen, das jüdische Emigranten aus Österreich zurücklassen mußten, exakt zu beziffern, meint Gideon Eckhaus, denn neben den rund 50.000 Wohnungen allein in Wien, die

ebenso wie an die 30.000 Geschäfte, Werkstätten, Produktionsstätten, Büros und Arztpraxen, etc. arisiert worden sind, geht es auch um Bankguthaben, Versicherungspolizzen, Kunstgegenstände, wertvolle

Bibliotheken, usw. Nicht vergessen werden darf, daß viele jüdische Unternehmer gezwungen wurden, den Konkurs zu erklären, obwohl dies von der finanziellen Ausstattung her keineswegs gerechtfertigt

war.

Verzeichnet sind an die 70.000 Arisierungsfälle, die Dunkelziffer dürfte um tausende höher liegen. Das Hauptproblem der aus Österreich vertriebenen und geflüchteten Juden war nach 1945 einen

Adressaten für die Forderungen zu finden. Österreich erklärte, es habe nicht existiert, zuständig sei der Rechtsnachfolger. Die Bundesrepublik Deutschland war völkerrechtlich der Nachfolgestaat für

Hitlers nationalsozialistisches Deutsches Reich, wies aber Forderungen nach Österreich · mit gutem Grund. Die Bundesrepublik und Österreich hatten sich vertraglich zuletzt 1962 auf einen

Finanzausgleich geeinigt. Hitlerdeutschland hatte ja nicht allein österreichisches Territorium, sondern auch Industrie- und andere Kapitalunternehmen annektiert. In den sieben Jahren unter deutscher

Verwaltung sind einige dieser Unternehmen gewaltig gewachsen · u.a. die spätere VOEST und andere Bereiche der Verstaatlichten Industrie.

Im Staatsvertrag von 1955 hatte Österreich durch geschickte Verhandlungen mit den Besatzungsmächten eine de facto Enteignung deutschen Vermögens zu seinen Gunsten durchgesetzt. Deutschland wollte

aber deutsches Privateigentum vor 1938 und Investitionen in die österreichische Wirtschaft zwischen 1938 und 1945 abgegolten haben. Nach schwierigen Verhandlungen wurde 1957 ein erster bilateraler

Vermögensvertrag unterzeichnet. Die Durchführung des deutsch-österreichischen Vermögensvertrages oblag einer Ständigen Kommission in Wien, zusammengesetzt aus Vertretern beider Länder, die bis Anfang

der 70er Jahre regelmäßig tagte und Einzelforderungen von Dritten an die beiden Staaten behandelte. Darunter waren auch zahlreiche Forderungen jüdischer Emigranten.

Ein zweites Problem war eine geeignete Vertretung der jüdischen Forderungen, da zehntausende Einzelklagen gegen einen Staat kostspieliger und ineffektiver gewesen wären. Für die Überlebenden

verhandelte die 1951 gegründete Konferenz für materielle Forderungen unter Nahum Goldmann vor allem mit Deutschland. Österreich "zog die Sache in die Länge" · zahlreich sind die Artikel in den alten

Ausgaben der englischsprachigen Tageszeitung "The Jerusalem Post", in denen in den 50er und 60er Jahren Österreichs Politiker Julius Raab und Leopold Figl, Oskar Helmer und Richard Kamitz

zitiert werden mit jeweils dem Versprechen, daß es nun sehr rasch schon eine Lösung der Wiedergutmachungsfrage geben werde. Als schließlich ein nicht ausreichender Hilfsfonds eingerichtet worden war,

mußten Forderungen binnen Jahresfrist eingebracht werden und die persönliche Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Nach Jahren kam auch eine minimalistische Regelung über Pensionszahlungen an Emigranten

und KZ-Überlebende zustande.

Und schließlich wurde vor knapp fünf Jahren der Nationalfonds der Republik Österreich zugunsten der vertriebenen Juden eingerichtet · mit Beschränkungen, die Gideon Eckhaus als nicht gerechtfertigt

anführt: anspruchsberechtigt seien nur Personen, die sich zum Stichtag 13. März 1938 in Österreich aufhielten sowie zumindest 10 Jahre dort gelebt hatten und nicht staatenlos gewesen waren. Eckhaus

merkt auch an, daß nur, wer zum Zeitpunkt der Einrichtung des österreichischen Nationalfonds noch am Leben war und damit auch selbst einen Antrag stellen konnte, die symbolische "Wiedergutmachungs"-

Summe von 70.000 Schilling bekommen konnte. Erben von in den 50 Jahren seit 1945 Verstorbenen gehen leer aus.

Wie eine "Wiedergutmachung" konkret durchgeführt werden soll, ist für Eckhaus in zwei Formen denkbar: Rückgabe von Vermögenswerten · etwa Kunstgegenständen · in nachweisbaren Fällen an die

Geschädigten direkt oder eine Pauschalierung des Zuwachses an österreichischem Nationalvermögen aus den den Juden geraubten Werten und die Verteilung über den Nationalfonds und das nicht nur an

Sozialfälle. Die finanziellen Forderungen nach so langer Zeit begründet Eckhaus mit den zuvor geschilderten schwierigen Umständen bei ihrer Geltendmachung, aber es sei doch so: wenn jemandem im ganz

normalen Alltag etwas gestohlen worden sei, abgepreßt und abgeschwindelt worden sei, und man kenne den Täter, dann überlasse man ihm doch nicht schweigend die Beute.

Gideon Eckhaus betont aber auch, daß es ihm bei der nun wiederauflebenden Diskussion um eine "Wiedergutmachung" für die Juden aus Österreich nicht nur um Geld gehe. Das habe er auch bei seinem

Gespräch mit Bundeskanzler Viktor Klima im Juli dieses Jahres in Wien deutlich gemacht. Zwar sei eine angemessene Entschädigung eine unaufgebbare Forderung und damit auch die nach in kurzer Zeit

beginnenden konkreten Verhandlungen, unter Einschluß der Vertreter der Betroffenen · Zentralkomitee der Juden aus Österreich, Israelitische Kultusgemeinde und die Konferenz für materielle Forderungen

· doch wolle man auch so symbolische Rechte zugestanden bekommen wie das auf die österreichische Staatsbürgerschaft für Ehepartner und Kinder, wenn man selbst die österreichische Staatsbürgerschaft

wieder verliehen bekommen habe. Deutschland handhabt das längst so. Eckhaus wünscht sich einen viel regeren Kontakt zwischen österreichischen und israelischen Jugendlichen, wie er mit der Aktion

"Spurensuche" begonnen worden ist. Er kann sich auch vorstellen, in Israel viel mehr ältere Österreicher zu sehen · Pensionisten aus Deutschland kämen in großer Zahl. Denn neben dem Stolz auf das,

was die Juden · und unter ihnen viele aus Österreich · in Israel geschaffen haben, sind ihm Dialog und Verbindung mit Österreich und den Österreichern wichtig. Eckhaus wünscht keine Neuauflage nach

Schweizer Art und pflichtet dem Präsidenten der Kultusgemeinde in Wien, Ariel Muzicant, bei, die Vergangenheitsbearbeitung und historische Forschung zu intensivieren. Das sei freilich ein

langfristiges Unternehmen. Praktische Regelungen müßten unabhängig davon in Angriff genommen werden. Wenn Österreich rasch reagiere, "werden wir unser Bestes tun, andere Stimmungen zu vermeiden".