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Nach dem Angebot ist vor dem Angebot

Von Marina Delcheva

Wirtschaft

Heta-Gläubigergruppe will weiter verhandeln. Manche Anleihen wurden weit unter Wert erworben.


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Wien. Die Heta-Gläubigergruppe Teutonia will weiterhin ihr "Geld zurück", wie ihr Sprecher Urs Fähndrich am Mittwoch vor Journalisten sagte. Und man will möglichst alles zurück, also 100 Prozent der Forderungen. "Es hat von Anfang an eine komplette Gesprächsverweigerung gegeben. Die Gläubiger haben immer das Angebot gemacht, zumindest zu versuchen, eine Lösung zu finden. Dies wurde abgelehnt, so ist das Scheitern des Angebots nicht verwunderlich", sagte Fähndrich. Gleichzeitig signalisierte man seitens der Teutonia Gesprächsbereitschaft.

Die vom Land Kärnten angebotenen 75 Prozent seien zu niedrig gewesen. Auch das von Finanzminister Hans Jörg Schelling nachgebesserte Angebot sei zu niedrig. Schelling hatte den Gläubigern landesbehafteter Heta-Anleihen eine 18-jährige Anleihe mit Bundesgarantie angeboten, wenn sie das 75-Prozent-Angebot Kärntens annehmen. Damit hätten die Gläubiger 82 Prozent ihrer Forderungen bekommen. Man sei aber zu einer Einigung irgendwo zwischen 82 und 100 Prozent bereit.

Das Geschäft mit den Anleihen

Die Gläubigergruppe Teutonia ist mit Forderungen von mittlerweile 250 Millionen Euro eine relativ kleine Heta-Gläubigergruppe. Im Rahmen dieser haben sich Fonds, deutsche Mittelständler und private Gläubiger zusammengeschlossen. Zum Vergleich: Die größte einzelne Gläubigergruppe, die "Ad Hoc Gruppe", hält Forderungen von mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Der Großteil der Heta-Anleihen der Teutonia wurde allerdings "in den letzten Jahren" erworben, wie Sprecher Fähndrich bestätigte. Das heißt, dass diese nach der Hypo-Verstaatlichung 2009 gekauft wurden. Und sie wurden zum Teil weit unter ihrem Wert auf dem dem sogenannten Sekundärmarkt gekauft. Weil die Anleihen für einige Institute zu riskant wurden oder sie solche Risikopapiere gar nicht halten durften, hat man sie eben verkauft. Hier wurden die Papiere um 57 bis (selten) 100 Prozent ihres Nennwerts gehandelt. 2014 zum Beispiel lag der Bondwert bei 85 Prozent.

Um welchen durchschnittlichen Einstandskurs die Heta-Anleihen bei der Teutonia gekauft wurden, habe man nicht nachgerechnet. Bekämen die Gläubiger jedoch die vom Land Kärnten geforderten 100 Prozent, wäre das für alle, die Heta-Bonds billiger gekauft haben, ein höchst lukratives Geschäft. Der größere Teil der Anleihen wurde allerdings vor der Verstaatlichung und auch nicht am Sekundärmarkt erworben.

Ihre Forderungen wollen die Gläubiger notfalls vor Gericht geltend machen und auf Vermögensbestände des Landes zugreifen. "Darüber werden am Ende die Gerichte entscheiden, ob der Landeshauptmann mit einer Mercedes S-Klasse chauffiert wird oder mit der Bahn oder dem Bus fährt", sagte Fähndrich. Auch das verhängte Zahlungsmoratorium und der Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht würden nichts an den Haftungen ändern. "Die Haftungen bleiben selbstverständlich weiter bestehen, auch nach dem Schuldenschnitt und auch nach einer Insolvenz", meint Teutonia-Anwalt Ingo Kapsch.

Die Gläubigergruppe beruft sich auf eine Stellungnahme des Bundeskanzleramts an den Verfassungsgerichtshof vom 1. Dezember 2015: "Rechte des Gläubigers aus einer Bürgschaftsverpflichtung eines Dritten (z.B. des Landes Kärnten) bleiben durch § 58 Abs 1 Z 10 BaSAG unberührt und sind vom BRRD-/BaSAG-Abwicklungsregime nicht betroffen." 2015 hatte der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass im Rahmen des 2014 beschlossenen Abwicklungsgesetzes Landeshaftungen nicht nachträglich für wertlos erklärt werden können, weil die Gläubiger dadurch schlechter gestellt würden.

Kärnten zweifelt an Haftungen

Der Kärntner Landesanwalt Norbert Abel zweifelt die Gültigkeit der Landeshaftungen überhaupt an, weil die damalige Hypo Alpe Adria das Land Kärnten nicht umfassend informiert habe. Damit die Haftungen schlagend werden, müsste die Hypo-Nachfolgerin Heta zudem insolvent werden - und nicht teilinsolvent wie etwa bei einem Schuldenschnitt. Man will jedenfalls den Schuldenschnitt der FMA abwarten. Kärntens Anwälte sind zuversichtlich, dass die Gläubiger nicht ohne Weiteres auf Kärntens Vermögensbestände zugreifen können, wenn deren Forderungen nicht gänzlich aus der Heta-Masse bedient werden. So oder so kommen eine Reihe von Prozessen auf beide Seiten zu.

Ob es weitere Verhandlungen geben wird, ist derzeit fraglich. Sowohl Kärnten als auch das Finanzministerium haben mehrmals betont, dass das abgelaufene Angebot einmalig war. "Der Bund ist nun aus dem Spiel", betonte Schelling Anfang der Woche. "Unser Part war es, Liquidität herzustellen", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Nachfrage. Weiterführende Verhandlungen zwischen Gläubigern und Bund seien nicht geplant.