Anwälte und Berater Kärntens und der Gläubiger treffen sich in London. Einigung unter 100 Prozent möglich.
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Wien/Klagenfurt. Nun liegt er auf dem Tisch, der erste und für lange Zeit wohl teuerste Schuldenschnitt Österreichs - oder Haircut, wie es im Finanz-Jargon heißt. Am Sonntag hat die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Abwicklungsbehörde der Bad Bank Heta, per Mandatsbescheid ihren Schuldenschnitt vorgelegt. Demnach fallen die Heta-Gläubiger um 6,4 Milliarden Euro um. Das Geld können sie nun bei Kärnten einklagen.
Mit dem von der FMA erlassenen Schuldenschnitt müssen die Gläubiger vorrangiger Anleihen der ehemaligen Hypo Alpe Adria auf 53,98 Prozent ihrer Forderungen verzichten, jene nachrangiger Anleihen sollen gänzlich um ihr Geld umfallen. Letztere halten aktuell 900 Millionen Euro. Gestrichen werden auch alle Zinsen ab März 2015. Alle Forderungen sollen erst mit Ende 2023 fällig werden. Ursprünglich wäre schon kommendes Jahr ein großer Teil der Anleihen fällig. Mit dem Schuldenschnitt beginnt der nächste Akt im endlosen Haftungsdrama.
Treffen in London
Am heutigen Dienstag treffen sich die Anwälte und Berater Kärntens und der Gläubiger in London zum Austausch. Es handle sich dabei um ein "technisches Treffen", in dem das weitere juristische Vorgehen besprochen werde. Kärnten hofft, einige Punkte außer Streit zu stellen. Die Landesregierung zeigte sich am Montag gesprächsbereit: "Eine außergerichtliche Einigung ist für alle Beteiligten die beste Lösung", sagte eine Sprecherin. Den größten Gesprächsstoff liefert die Frage nach den Haftungen. Das wird beim Treffen in London wohl auch Thema sein. Laut FMA weist die Heta Gesamtverbindlichkeiten von 17,6 Milliarden Euro aus. Deren Vermögen wird mit 9,6 Milliarden beziffert. Damit ist die Abbaugesellschaft mit 8 Milliarden Euro überschuldet. Das Land Kärnten haftet derzeit im Umfang von elf Milliarden Euro für Heta-Anleihen. Die geschädigten Gläubiger können nun die geschnittenen 6,4 Milliarden Euro bei Kärnten einklagen.
Bei den Haftungen geht es vor allem darum, wann diese schlagend werden und ob sie überhaupt gültig sind. "Der Schuldenschnitt reduziert nur die Verbindlichkeiten der Heta bzw. schiebt deren Fälligkeiten hinaus, ändert aber nichts an den Haftungen des Landes Kärnten oder der Kärntener Landes- und Hypothekenholding", heißt es in einer Aussendung der größten Gläubigergruppe, der "Ad hoc"-Gruppe, die Forderungen von mehr als fünf Milliarden Euro hält. In der Rechtsauslegung der Gläubiger seien die Haftungen jedenfalls gültig und würden auch mit der Bekanntgabe des Schuldenschnitts schlagend, also jetzt.
Beide Seiten gesprächsbereit
In Kärnten sieht man das anders. Die Haftungen würden erst 2023 fällig. Zudem zweifelt man weiterhin deren Gültigkeit an und will das notfalls auch vor Gericht ausfechten. Auf kostspielige und langwierige Prozesse mit ungewissem Ausgang samt Insolvenzszenario für Kärnten können jedenfalls beide Seiten gut verzichten. Auch die Gläubiger zeigten sich gesprächsbereit. "Ein Einigung unter 100 Prozent (der Forderungen, Anm.) ist nicht abwegig", hieß es im Hintergrund. Die einzelnen Gläubigergruppen sind sich allerdings noch uneins, welcher Quote sie geschlossen zustimmen würden. Kärnten müsste jedenfalls mehr als die zuletzt abgelehnten 7,5 Milliarden Euro bieten. Im Juni wird zudem ein Urteil des Frankfurter Landesgerichts zum Heta-Zahlungsmoratorium erwartet. Dieses könnte schon in erster Instanz Exekutionstitel für einzelne Gläubiger bringen, womit der Heta direkt die Insolvenz droht. Bis dahin bleibt Zeit für eine außergerichtliche Einigung.
Der Handel mit Heta-Papieren stand am Tag nach dem Schuldenschnitt jedenfalls still, wie aus Bankenkreisen zu hören war. "Sie werden heute niemanden finden, der Ihnen die Anleihen um mehr als 46 Prozent ihres Wertes abkauft", so eine Insiderin.