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Nach dem Urlaub vors Gericht

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft
Entspricht die Katalog-Beschreibung nicht der Realität, können Urlauber Geld zurückfordern.
© © Yantra - Fotolia

Urlauber sollten vor Ort Reisemängel mit Fotos oder Videos dokumentieren.


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Wien. Am Meer liegen und entspannen - das war für Urlauber nicht möglich, weil am Strand gebaut wurde. Eine Klage gegen den Reiseveranstalter brachte 20 Prozent Preisminderung durch den Baulärm und weitere 10 Prozent für die damit verbundene Staubentwicklung. 15 Prozent vom Reisepreis erstattet wurde wegen Lärmbelästigung durch rund 50 Flugzeuge täglich, die über das Hotel donnerten. Zwar hatte der Tourist aufgrund der Beschreibung im Prospekt mit Fluglärm zu rechnen, weil das Hotel in Flughafen-Nähe lag - allerdings nicht in dieser Intensität, entschied das Gericht. Bei Schimmelbefall im Hotelzimmer wurden 15 Prozent Preisminderung gewährt.

Wer im Urlaub Reisemängel feststellt, kann dies beim Veranstalter reklamieren. Eine Übersicht über bisherige Gerichtsentscheidungen und erfolglose Mängelreklamationen bietet die "Wiener Liste". Grundsätzlich gilt die "Katalogwahrheit": Die im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen müssen auch erbracht werden.

Viele Beschwerden werden außergerichtlich geregelt, sagt Eike Lindinger, Rechtsanwalt in Wien und Ersteller der "Wiener Liste" zur Reisepreisminderung. Dadurch kämen weniger Beschwerden vor Gericht. Allerdings werden die Kläger phantasievoller, was die Beschwerden angeht. Beispielsweise wurde beanstandet, dass in einem Hotel in Asien kein Vollkornbrot angeboten wurde. Bemängelt wurde auch, dass in Thailand keine rauchfreie Zone am Pool eingerichtet war.

In den meisten Prozessen stehe eine Rechtsschutzversicherung hinter den klagenden Touristen, sagt Lindinger, der Reiseveranstalter vor Gericht vertritt.

Mehr Beschwerden von Kreuzfahrten-Urlaubern

"Die klassische Pauschalreise tritt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Hintergrund, weil es dazu bereits viele Urteile gibt", sagt Lindinger. Weil immer mehr Österreicher Schiffsreisen unternehmen, steigt auch die Zahl der Beschwerden über Mängel bei Kreuzfahrten. "Auf einem Schiff muss man mit Motorenlärm rechnen. Außerdem gibt keine Rückzugsmöglichkeit wie in einer Clubanlage", sagt der Anwalt.

Auch Studienreisen wie ein dreiwöchiger Aufenthalt in Thailand werden immer beliebter - und ziehen damit mehr Beschwerden nach sich. Beanstandet werden vor allem beengte Sitzverhältnisse im Bus und Sehenswürdigkeiten, die nicht besichtigt werden konnten. Ebenso wird bei Flugverspätungen öfter geklagt.

Reisende sollten am Urlaubsort - schriftlich - auf Mängel hinweisen und Verbesserung verlangen. Wird das nicht gemacht oder ist es nicht möglich - weil etwa die im Prospekt beschriebene Wasserrutsche nicht existiert -, sollten die Mängel selbst mit Fotos oder Videos dokumentiert werden, auf denen der Mangel gut erkennbar ist. Der Reisekatalog oder die Beschreibung im Internet sollte als Nachweis aufbewahrt werden, wenn sich das Luxushotel als Bruchbude entpuppt.

Keine Preisminderung bei Staubwuseln im Hotel

Keine Aussicht auf Preisminderung haben Touristen, die reklamieren, dass die Beachbar im Hotel schon um 17 Uhr zusperrt. Ebenso ist fehlende Urlaubsstimmung aufgrund der geringen Anzahl an Urlaubern kein objektiver Mangel, entschied das Gericht.

Auch Beschwerden über Staubwuseln im Hotel oder über Katzenpfotenspuren auf Pool-Liegen waren nicht erfolgreich - beides wurde nicht als Mangel, sondern lediglich als Unannehmlichkeit gewertet.