Beschluss ergeht schriftlich innerhalb der nächsten Wochen. | Vergleich zwischen VKI und AWD derzeit unwahrscheinlich. | Wien. Der Gerichtstermin hätte zu keiner symbolträchtigeren Uhrzeit angesetzt sein können: Punkt zwölf Uhr mittags trafen einander am Donnerstag die Vertreter des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und jene des Finanzdienstleisters AWD am Wiener Handelsgericht zum juristischen Duell. In einer entscheidenden Vorverhandlung sollte festgestellt werden, ob eine Sammelklage von Anlegern, die sich in Zusammenhang mit dem Kauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien falsch beraten fühlen, gegen den AWD zulässig ist oder nicht.
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Die Hoffnungen bei den zahlreich erschienenen ehemaligen AWD-Kunden waren hoch gesteckt: "Wir erwarten uns einen positiven Ausgang", so die Grafikerin Elfriede Brunnthaler zur "Wiener Zeitung". Eine Sammelklage wäre zweifellos leichter durchführbar, als wenn jeder selbst klagen müsste, meint ihr Begleiter.
Blindes Vertrauen?
Brunnthaler erzählt, mit dem AWD in Kontakt gekommen zu sein, als sie rasch einen Kredit gebraucht habe, um ihrem Sohn eine Wohnung zu finanzieren. Freunde hätten ihr den Finanzdienstleister empfohlen, nachdem sie bei ihrer Bank das Darlehen über 26.000 Euro nicht erhalten habe.
Der AWD-Berater habe sie überzeugt, 50.000 Euro an Schulden aufzunehmen und die Differenz anzulegen - unter anderem in Immoeast-Aktien. Es sei versprochen worden, dass durch die Kursgewinne die Zinszahlungen mehr als abgedeckt würden.
Gewundert habe sie sich über ein derartiges Kreditmodell nicht, so Brunnthaler. Schließlich habe sie beruflich nichts mit Finanzgeschäften zu tun: Sie habe sich auf ihren Berater verlassen. Mit dem Absturz der Immobilienaktien im Zuge der Finanzkrise haben sich allfällige Gewinnaussichten nun in Luft aufgelöst.
Im dicht mit Publikum gefüllten Gerichtssaal verdeutlichten sich dann die tiefen Gräben zwischen den Prozessparteien: Richter Oskar Straßegger versuchte zwar eine Stunde lang, VKI und AWD doch noch zu einem Vergleich zu bewegen. Diese Bemühungen scheiterten aber an - für die jeweilige Gegenseite - unerfüllbaren Forderungen als Grundlage für eine außergerichtliche Streitbeilegung.
In der aktuellen Klage vertritt der VKI 117 - möglicherweise - geschädigte AWD-Kunden, der Streitwert beläuft sich auf knapp zwei Millionen Euro. Insgesamt wollen die Konsumentenschützer die Ansprüche von rund 2500 Anlegern durchsetzen. Der VKI spricht von einer "systematischen Fehlberatung" durch den AWD, weshalb eine Sammelklage zulässig wäre. Der Finanzdienstleister weist alle Vorwürfe zurück und betont erwartbare Unterschiede der jeweiligen Fälle, die sich unter anderem aus dem zu betrachtenden Beratungszeitraum von zwölf Jahren ergeben würden. Jeder Fall müsse deshalb einzeln untersucht werden. Dies hält der VKI aufgrund von Prozesskosten und Verjährungsfristen für unmöglich.
Das Warten hat sich für die klagenden Anleger nicht gelohnt: Der Beschluss des Gerichts ergeht schriftlich innerhalb der nächsten Wochen. **
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