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Nach höchstgerichtlichen Niederlagen startet Meinl Bank neue Anlegerattacke

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Wiener Privatbank zeigt vier Anleger wegen Betrug bei Staatsanwalt an. | Anlegeranwalt sieht dem „absurden Vorgehen” gelassen entgegen.


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Wien. Die Anlageaffäre um die Meinl Bank, die frühere Immobilienholding Meinl European Land (MEL) und Tausende mutmaßlich geschädigte Investoren treibt kuriose Blüten. Die Privatbank unter dem Mohrenkopf, gegen die allein am Wiener Handelsgericht 2348 Zivilverfahren eingetragen sind, kann anscheinend mit Niederlagen vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) nicht umgehen.

Im Gegenzug für sechs höchstgerichtliche Schlappen, die der oberösterreichische Anlegeranwalt Michael Poduschka der Bank eingebracht hat, hat das Institut nun gegen vier dieser Anleger Strafanzeigen erstattet. Sie vermutet „einen Tatbestand des (Prozess-)Betruges”, weil die siegreichen Anleger angeblich falsche Angaben über ihre Risikogeneigtheit bei Vertragsabschluss gemacht haben. Dabei muss die Privatbank zugeben, dass die Höchstrichter - trotz der angeblich falschen Anlegerangaben - die Irreführung der besagten Investoren durch Meinl bzw. MEL-Prospekte „bejaht” haben.

Den Spieß umgedreht

„Ziel der Meinl Bank ist es zu klären, ob sich österreichische Unternehmen noch auf einen funktionierenden Kapitalmarkt verlassen können oder selbst etwaige betrügerische Aktivitäten hinnehmen müssen”, dreht Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl den Spieß um. Zur Erinnerung: Gegen Julius Meinl und Peter Weinzierl & Co ist am Wiener Landesgericht ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges im Zusammenhang mit den MEL-Zertifikaten anhängig. Die Vorwürfe werden bestritten.

Anlegeranwalt Michael Poduschka ortet ein „absurdes Vorgehen” der Meinl Bank. „Das ist völliger Schwachsinn, das ins Strafrecht reinzuspielen, zu sagen, wir haben nichts Strafrechtliches getan, aber sperrt die Anleger ein”, kontert Poduschka. „Ich frage mich, wie man nur überhaupt auf so eine Idee kommen kann.” Denn: Die Meinl Bank hat bereits Anleger, die vor dem OGH siegten, in diesem Zusammenhang geklagt, und in einem Fall bereits in erster Instanz verloren. „Ich sehe dem Vorgehen mit sehr großer Gelassenheit entgegen, weil sie schon im Zivilrecht keinen Schritt vorangekommen sind”, sagt der Anwalt aus Perg. „Im Zivilrecht geht es nur um Fahrlässigkeit, und jetzt behaupten sie eine vorsätzliche Täuschung, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass sich ein Staatsanwalt dafür interessiert.” Nachsatz: „Die Zivilgerichte habe kein Fehlverhalten der Anleger festgestellt.”