Tomandl: VfGH ignoriert Systemwandel bei Pensionen durch Eingriffe. | Öhlinger: Langfristig ist Verfassungsänderung unumgehbar. | Wien. (pech/wh) Das jüngste Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofes (VfGH), nach dem die Ruhensbestimmungen für Beamte der Verfassung widersprechen, könnte das Projekt der Pensionsharmonisierung in Frage stellen. Der VfGH hatte argumentiert, dass es sich bei der Beamtenpension nicht um eine Versorgungsleistung, sondern um ein Entgelt handelt. "Wenn man davon ausgeht, muss das Auswirkungen auf die Harmonisierung der Pensionssysteme haben", erklärt der Arbeitsrechtler Franz Schrank.
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Laut Pensionsexperten Theodor Tomandl ignoriert der VfGH den Systemwandel, der durch die Eingriffe im Rahmen der Harmonisierung auch bei den Beamten stattgefunden hat. Allerdings habe es sich der VfGH offen gelassen, ob dies mit der Harmonisierung untrennbar zusammen hängt. Für den Verfassungsrechtler Theo Öhlinger ist eine Verfassungsänderung der einzige Ausweg.