Bisher stand für Unternehmen meist nur die Wirtschaftlichkeit ihres Handelns im Vordergrund, doch seit einigen Jahren kommt ganz bewusst ein neuer Aspekt dazu - CSR. Besonders im internationalen Benchmarking wird CSR immer mehr herangezogen.
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Der Gedanke, dass ein Unternehmen neben seiner Wirtschaftlichkeit auch Verantwortung gegenüber seiner Umwelt und der Gesellschaft hat, ist nicht unbedingt neu. Doch die Vehemenz, in der er seit wenigen Jahren nicht nur an die Öffentlichkeit getragen, sondern auch tatsächlich von den Unternehmen umgesetzt wird, lässt aufhorchen. Und während früher hauptsächlich produzierende Unternehmen ihre Rolle in der Gesellschaft näher beleuchteten, beschäftigen sich heute vermehrt auch Dienstleister damit.
Ratingagenturen bewerten mittlerweile Firmen nach ihren CSR-Maßnahmen und eröffnen ihnen so die Möglichkeit, eher in Investmentfonds aufgenommen zu werden, die etwa zur Absicherung der 3. Säule zur Pensionsvorsorge herangezogen werden, als Firmen, die keinerlei CSR-Aktivitäten aufweisen.
TA als ein Vorreiter
Für Alois Schrems, Leiter Public Affairs und CSR-Spezialist bei der Telekom Austria (TA), ist CSR ein Synonym für den Begriff Nachhaltigkeit und verbindet die Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Soziales. In Österreich sei die TA ein Vorreiter in Sachen CSR, sagt er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Und im Zuge der Börsenotierung des Unternehmens würden auch Indexreihen die Nachhaltigkeit der TA bewerten. Das wiederum habe Auswirkungen auf den Wert der Aktien. Und schließlich sei für einen Infrastrukturbetreiber wie die TA eine langfristige Planung wichtig, womit das Thema Nachhaltigkeit speziell in der heutigen Zeit automatisch an Bedeutung gewinne.
Die TA trägt das Thema CSR auch ganz bewusst an die Öffentlichkeit: Im Juli wurde erstmals der Nachhaltigkeitsbericht 2002 vorgestellt, in dem die gesetzten Maßnahmen mit Zahlen unterlegt werden. Die Aktivitäten reichen dabei von der Abfallwirtschaft bis zu Ökoeffizienz und Sponsoring. Die TA ist seit 2001 im FTSE4Good, einer Indexreihe, die Unternehmen mit sozialer Verantwortung listet, vertreten, und steht seit 2002 in der Empfehlungsliste für nachhaltige Investmentprodukte der Münchener Ratingagentur oekom-research AG.
Eine eigene Ausbildung zum CSR-Manager gibt es laut Schrems nicht, doch das Interesse an bzw. eine Ausbildung in Ökonomie, Technik und/oder Jus seien eine gute Basis.
Was die Unternehmen unter CSR verstehen bzw. die von ihnen gesetzten Maßnahmen, stößt in der Gesellschaft und bei den NGOs (Non-Governmental Organisations) nicht immer auf positive Resonanz: Sie fordern von den Unternehmen noch mehr gesellschaftliches Engagement und "echtes" Commitment.
Initiative "CSR Austria"
Die Industriellenvereinigung (IV), die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) wollen daher mit ihrer gemeinsamen Initiative "CSR Austria" dazu beitragen, diese Kluft zu beseitigen. Bis Jahresende soll ein CSR-Leitbild der österreichischen Wirtschaft entwickelt und künftig die heimische Bevölkerung vermehrt über die Leistungen heimischer Unternehmen in Hinblick auf CSR-Maßnahmen informiert werden, gab IV-Präsident Peter Mitterbauer kürzlich vor Journalisten bekannt. Die Freiwilligkeit der Leistungen müsse jedoch gewahrt bleiben.
Der stellvertretende WKO-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner warnte aber davor, ein CSR-Konzept über alle Unternehmen stülpen zu wollen, besonders da bisher meist multinationale Unternehmen CSR-Strategien entwickelt hätten, die nicht für die Struktur heimischer Klein- und Mittelbetriebe passen. Allerdings würden bereits viele Betrieb unbewusst ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, daher sei der Erfahrungsaustausch besonders wichtig.
AK warnt vor Werbegag
Die Arbeiterkammer Wien (AK) warnt anlässlich des "CSR-Aufwindes" vor Werbegags der Unternehmen. Oft gehe es nicht um die Sache selbst, sondern um die Erzielung von Wettbewerbsvorteilen durch die Verbesserung des Images. Für die Glaubwürdigkeit gesellschaftlicher Verantwortung sei auf die Einhaltung von über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Kriterien zu achten, da die Förderung freiwilliger Maßnahmen Vorschriften etwa zum Schutz der ArbeitnehmerInnen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen könne. Selbst aufzuerlegende Kriterien sind laut AK etwa die Mitwirkung des Betriebsrates, der Gewerkschaften und anderer Stakeholder (Personen, die von Konzern-Maßnahmen betroffen sind oder daran Interesse haben) bei der Erarbeitung und Umsetzung von Verhaltensregeln, die Transparenz der Inhalte sowie die glaubwürdigeÜberprüfung der Einhaltung seitens unabhängiger Dritter.