Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Kürzlich berichteten fast alle Medien über die Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen an den Schulen, wobei davon vor allem die 14- bis 19-Jährigen betroffen sind.
Wer versagt, riskiert ein Schuljahr wiederholen zu müssen, selbst wenn ihm nur ein Unterrichtsgegenstand absolut nicht liegt. Die Eltern müssen den Schüler ein Jahr länger erhalten, er selbst kommt ein Jahr später in den Beruf, das heißt Verdienstentgang, auch ein Pensionsjahr fehlt am Ende. Und dazu kommen meist noch respektable Kosten für Nachhilfe zur Prüfungsvorbereitung. Harte Sanktionen!
Muss das so sein? Nun, eine Leistungsfeststellung, wie auch immer, ist unverzichtbar solange es Schulen gibt (und im Berufsleben wird die Beurteilung noch viel härter).
Aber die Sanktionen, müssten nicht so hart sein. Schuld ist die altmodische Gleichmacherei der Schüler in Schulklassen, wo die kollektive Gleichschaltung der Leistung wichtiger als die individuelle Entwicklung der einzelnen Schülerpersönlichkeit ist.
Würde man ein Collegesystem einführen, müsste der Schüler nur den einen oder anderen Gegenstand wiederholen und nicht bis über 80 Prozent Bekanntes ein Jahr lang wiederkäuen.
Durch eine einfache Reform der Schulorganisation ließe sich viel verbessern, ohne dass die Qualität beeinträchtigt würde.
Österreichs Schule ist gut, jedoch organisatorisch sehr reformbedürftig.
HR. Dkfm.Mag.Viktor Koroschetz, Graz
Der Autor war 20 Jahre HAK-Professor und später Direktor am Berufspädagogischen Institut des Bundes in der Steiermark