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Nachspiel im Insiderkrimi gegen sechs Bierbarone

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Drei Schuldsprüche, acht Freisprüche - Ankläger beruft gegen "zu milde" Strafen.


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Wien. Die zweite Runde im Strafprozess gegen elf frühere Aktionäre der Brauunion AG (BUAG) und der Brau Beteiligungs AG (BBAG) wurde am Freitag im Wiener Straflandesgericht von Richter Georg Olschak beendet, aber damit bereits eine dritte Runde eingeläutet.

Olschak verurteilte die Ex-Aktionäre Nikolaus Kretz, Wilhelm Mathes und Christian Atzwanger wegen Insiderhandels zu Geldstrafen in Höhe von 54.000 Euro, 36.000 Euro und 18.000 Euro. Zugleich sprach er acht Angeklagte "Bierbarone" und ihre Angehörigen frei.

Doch Staatsanwalt Bernhard Löw, der auch einer der Ermittler im Strafverfahren gegen die Meinl Bank ist, meldete gegen die Verurteilungen sowie gegen die Freisprüche von Christian, Ludwig und Stefan Beurle Berufung an. Die beigestellte Anklägerin, die Finanzmarktaufsicht, schloss sich dem Ansinnen Löws an. Löw sind die Höhen der Strafen anscheinend zu mild. Auch die Strafverteidiger von Kretz, Mathes und Atzwanger kündigten im Gerichtssaal an, Rechtsmittel gegen das Urteil nach schriftlicher Ausfertigung einlegen zu wollen. Die Vorwürfe werden weiterhin bestritten. Indes dürften die Freisprüche von Ex-BBAG-Generaldirektor Karl Büche, dessen Ehefrau Ulrike und deren Schwiegertochter Astrid ebenso halten wie die von Heinz-Peter Mathes und Irene Atzwanger. In ihren Fällen wurden keine Rechtsmittel angekündigt. Nikolaus Kretz wollte der "Wiener Zeitung" am Freitag keine Stellungnahme abgeben.

Der inkriminierte Zeitraum

Entscheidend für die Urteile und Freisprüche dürfte die Zeitachse der inkriminierten Wertpapierkäufe gewesen sein. Bei der Urteilsfindung ging Richter Olschak davon aus, dass es zwischen dem 26. November 2002 und dem 13.Jänner 2003 einen Informationsvorsprung, also Insiderwissen, gegeben habe. In diesem Zeitraum soll Kretz im Namen der TBL-Liegenschaftsverwaltungs AG, deren Geschäftsführer er war, eine Wertpapiertransaktion durchgeführt haben. Laut Anklageschrift vom Mai 2006 hat die TBL am 28. November 2002 tausend Stück Brauunion-Aktien erstanden. Hinsichtlich der anderen vorgeworfenen Transaktionen soll Kretz freigesprochen worden sein.

Wilhelm Mathes soll laut Anklageschrift am 2. Dezember 2002 um 51.000 Euro tausend Stück Brauunion-Wertpapiere und Christian Atzwanger am 6. Dezember 2002 immerhin 570 BUAG-Aktien erstanden haben. Zur Erinnerung: Am 23. Jänner 2003 hatte der börsenotierte Getränkekonzern BBAG der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass "aus heutiger Sicht eine Veränderung der Aktionärsstruktur auch mit Eigentümerwechsel nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen werden kann". Die Meldung folgte auf eine Sitzung der Kernaktionäre, die im sogenannten Syndikatsausschuss organisiert waren. Im April 2003 ging der Verkauf an Heineken (1,9 Milliarden Euro Transaktionsvolumen) über die Bühne. Zukäufe, die im Vorfeld gemacht worden waren, ließen bei der Finanzmarktaufsicht den Verdacht des Insiderhandels aufkeimen.

Für die "Bierbarone" war der lukrative Verkauf an Heineken der beste Deal ihres Lebens.