Einlenken Tirols vor Wahl wäre Polit-Selbstmord. | Brüssel. Der Schwerverkehr sorgt in Tirol für dicke Luft: Um die viel zu hohen Schadstoffwerte in den Griff zu bekommen, gelten seit Freitag begrenzte Lkw-Fahrverbote, wie die "Wiener Zeitung" berichtete.
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Heute, Dienstag, schlägt die EU-Kommission im ewigen Krieg zwischen Umweltschutz und freier Fahrt für den Transit zurück und verschärft ihr Strafverfahren gegen die Verbote. Vor allem, dass der Bann für Lastwagen gelten soll, die bestimmte Güter (vorerst nur Abfall, Erde und Steine) transportieren, stinkt Brüssel dem Vernehmen nach.
Ein Zusammenhang der Fuhren mit dem Schadstoffausstoß leuchtet der Kommission nicht ein. Sollte Österreich seine Regeln nicht anpassen oder den Brüsseler Beamten ausreichend plausibel machen können, droht die Aufhebung der Verbote durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nächster Schritt.
In Tirol herrscht jedoch Wahlkampf, bis zur Landtagswahl am 8. Juni gleicht jedes Einlenken politischem Selbstmord. Das sieht auch die hohe EU-Behörde ein. Länger als die üblichen 30 Tage Frist würden die Österreicher für die Antwort erhalten, hieß es. Doch diese zu finden, wird nicht leicht. Denn sogar laut EU-Umweltgesetzen müssen gewisse Luftreinheitswerte eingehalten werden. Gleichzeitig gilt das Grundprinzip des freien Warenverkehrs. Dieses werde durch die neuen Fahrverbote auf der Inntalautobahn zwischen Kufstein und Zirl bei Innsbruck unverhältnismäßig beschränkt, findet Brüssel. Dessen Argument der fehlenden Schienenkapazitäten würde aber wohl erst ab 2009 schlagend, wenn auch Lkw mit Rundholz, Kork, Erzen, Kraftfahrzeugen, Stahl, Marmor und Fliesen verbannt werden sollen.
Zu wenig Maßnahmen
Mit Tempo 100 für Pkw, Verboten für "Stinker" und Nachtfahrverboten versuchen die Tiroler ihre Luftqualität in den Griff zu bekommen. Diese Maßnahmen betreffen aber weniger als 30 Prozent der Lkw. Nur über ausgewählte Produktgruppen (die besonders gut mit der Bahn transportiert werden können) könne weiter reduziert werden, so die Österreicher. Die Frächterverbände toben bereits.
Und noch hat die EU-Kommission nicht zu ihrer stärksten Waffe gegriffen: Die einstweilige Verfügung durch den EuGH blieb vorerst aus.