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Nächster Akt im Klagsreigen um Hypo

Von Karl Leban

Wirtschaft

Bayern bringt in Kürze neue Klage ein, Österreich wohl auch - ein Vergleich rückt damit in immer weitere Ferne.


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Wien. So viel steht im Fall der Hypo fest: Einen Weihnachtsfrieden wird es nicht geben. Weitere Klagen rund um das Kärntner Milliarden-Debakel sind gerade in Vorbereitung. Noch vor Weihnachten werden sie wohl auch eingebracht werden. Damit wird der auf Biegen und Brechen geführte Rechtsstreit zwischen Bayern und Österreich in Kürze eine neue Eskalationsstufe erreichen.

Die staatliche BayernLB, einst Mutter der Hypo Alpe Adria, gibt gerade ihrer nächsten Klage den letzten Schliff, nachdem Wien ein Ultimatum Münchens für die Zahlung von 2,4 Milliarden Euro ignoriert hat. Die Bayern wollen ihr noch in der Hypo (jetzt Heta) steckendes Geld zurückhaben. Sie sehen die Republik Österreich in der Garantiepflicht, weil die Hypo vor Kurzem von einer Bank in eine Abbaugesellschaft namens Heta umgewandelt und mit dem Loseisen ihres Balkan-Geschäfts zerschlagen wurde.

Dabei berufen sie sich auf einen Passus in den Verträgen zur Hypo-Verstaatlichung (Dezember 2009), wonach sich Österreich als Garantiegeber bereit erkläre, die bayrischen Gelder im Fall einer Spaltung der Hypo zurückzuzahlen. Ihre nun bevorstehende Klage richtet sich demnach direkt gegen die Republik. "Es wird kitzlig für Österreich, zumal das Nichterfüllen einer Garantie wohl die Ratingagenturen auf den Plan rufen wird", heißt es aus München zur "Wiener Zeitung".

Im Finanzministerium in Wien vertritt man die Ansicht, dass das Geld den Bayern nicht zurückgezahlt werden muss. Es seien zwar Kredite gewesen - weil diese aber während der Hypo-Krise gewährt worden seien, handle es sich um Eigenkapital, das die Hypo/Heta behalten dürfe. Österreich beruft sich dabei auf das sogenannte Eigenkapitalersatzgesetz.

Ob nun Kredit oder Eigenkapital - darum streiten BayernLB und Hypo/Heta schon seit dem Frühjahr 2013 vor Gericht. Hatten zunächst die Bayern ihre ehemalige Tochter auf Zahlung ihrer restlichen Milliarden geklagt, antwortete die Hypo mit einer Gegenklage auf Rückzahlung von mehr als zwei Milliarden Euro, die bis 2012 bereits nach München überwiesen worden waren - aus ihrer Sicht irrtümlich.

Haben Bayern wahren Zustand der Hypo verschleiert?

Neben der jetzigen Heta wird in diesem hochkomplexen Streitfall demnächst also auch die Republik geklagt sein. Die wiederum hatte schon vor Jahren die EU-Kommission geklagt, weil diese im Rahmen ihres Beihilfeverfahrens zur BayernLB die im Hypo-Verstaatlichungsvertrag erwähnte und von den Bayern nun gezogene Garantie abgesegnet hatte. Da die Republik auf dem Standpunkt steht, sie habe keine Garantie übernommen, weshalb sie die Bayern-Gelder auch nicht zurückzahlen müsse, will sie die aus ihrer Sicht unzutreffenden Punkte aus dem Beihilfenbeschluss gestrichen haben. Die Causa liegt beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Rund um die Großbaustelle Hypo steht unterdessen eine weitere Klage Österreichs im Raum - gegen die Bayerische Landesbank. Ob auf Rückabwicklung der vor fünf Jahren erfolgten Verstaatlichung geklagt wird oder nicht, will Finanzminister Hans Jörg Schelling die Bundesregierung wie angekündigt kommende Woche entscheiden lassen. Insider rechnen fix mit der Anfechtungsklage, die jahrelang geprüft wurde und wegen einer Frist nur noch heuer möglich ist.

Vor Gericht müsste Österreich beweisen, dass es von den Bayern über den wahren Zustand der Hypo getäuscht wurde, als die Republik diese um einen Euro übernahm. Gezeigt werden müsste also, dass die Bayern damals gewusst haben, dass die Hypo bankrott ist und deren Zustand noch viel schlechter war als von der BayernLB in den Verhandlungen dargestellt. Die Bayern selbst waren im Dezember 2009 mit der Information nach Wien gekommen, dass sie der Hypo kein Kapital zuschießen könnten und es großen Kapitalbedarf gebe.

Ob eine Klage auf Rückabwicklung wegen Täuschung Aussichten auf Erfolg hat, darüber scheiden sich die Geister. Schelling jedenfalls befürwortet sie. Aus seiner Sicht stellt der jüngst vorgelegte Bericht der Hypo-Untersuchungskommission von Irmgard Griss klar, dass "die Bayern über den wirklichen Zustand der Bank Bescheid wissen mussten".

2017 "absehbarer Engpass" beiRückführung von Anleihen

Ein von österreichischer Seite angestrebter Vergleich, den erst vor Kurzem ein mit der Hypo-Causa befasstes Gericht in München beiden Streitparteien nahegelegt hatte, scheint indes in weiter Ferne zu liegen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die BayernLB Mitte Oktober beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien Beschwerde gegen das im Sommer beschlossene Hypo-Sondergesetz einbrachte. Dieses Gesetz sieht einen Schuldenschnitt vor, indem zum einen die BayernLB mit 800 Millionen Euro und zum anderen die Inhaber von nachrangigen, vom Land Kärnten garantierten Hypo-Anleihen mit 890 Millionen an den Abbaukosten bei der Hypo/Heta beteiligt werden.

Der Freistaat Bayern und seine Landesbank sehen das als "Enteignung". Ihrer Beschwerde vor dem Höchstgericht sind wie berichtet auch eine Reihe in- und ausländischer Bond-Investoren aus der Finanzbranche gefolgt. Derzeit läuft beim VfGH ein Vorverfahren, wobei die Bundesregierung bis Mitte Jänner 2015 Zeit hat, Stellung zu den in den Anträgen enthaltenen Vorwürfen der Verfassungs- und Gesetzwidrigkeit zu nehmen.

Abseits der Klagsfronten - in Summe sind an die 100 zivil- und strafrechtliche Verfahren rund um die Hypo anhängig - hat die jetzige Abbaugesellschaft Heta freilich auch ihrem Tagesgeschäft nachzugehen. Das besteht darin, Vermögenswerte - ob es nun Immobilien, Wertpapiere oder (notleidende) Kredite sind - zu verkaufen, um mit den Erlösen Schulden zurückzuzahlen.

Im Wesentlichen geht es dabei um die Rückführung eines Anleihe-Volumens von rund elf Milliarden Euro, für die das Land Kärnten einst die Haftung übernommen hat. Davon wird der Löwenanteil bereits in den kommenden drei Jahren fällig. 2015 sind es vorerst 2,7 Milliarden, 2016 dann 2,1 Milliarden und 2017 - der größte Brocken - 4,4 Milliarden Euro.

Wie es in informierten Kreisen zur "Wiener Zeitung" heißt, werde es die Heta schaffen, 2015 und auch 2016 so viel Geld flüssigzumachen, um fällig werdende Anleihen zu tilgen. Für 2017 ist jedoch von einem "absehbaren Engpass" die Rede. Da müsste dann die Republik Liquidität zuschießen. An Liquiditätsspritzen sind für sie laut EU-Beihilfenbescheid aber noch höchstens 3,3 Milliarden Euro möglich.

Insgesamt hat Brüssel Österreich für sein Problemkind bis einschließlich 2017 Beihilfen von maximal 11,7 Milliarden Euro erlaubt - in Form von Kapitalzuschüssen und Liquiditätsgarantien. Die bisherigen Staatshilfen summieren sich auf 5,55 Milliarden Euro (4,35 Milliarden davon in Cash sowie 1,2 Milliarden in Form von Haftungen). An direkten Kapitalzuschüssen sind noch 2,85 Milliarden Euro möglich.