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Ob ein Straftäter in einer psychiatrischen Anstalt landet und wann er aus einer solchen wieder entlassen wird, darüber entscheiden nicht zuletzt auch die Expertisen der Sachverständigen. Jetzt sollen diese forensisch-psychiatrischen Gutachten transparenter und besser nachvollziehbar werden.
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"Wir können derzeit die Ergebnisse von Gutachten nicht wirklich überprüfen", bemängelt die Strafrechtsexpertin der Wiener Rechtsanwaltskammer, Elisabeth Rech. Jedes Gutachten sehe anders aus, es gebe keinerlei Regeln für den Aufbau. Qualitätsstandards wie etwa in Deutschland fehlten.
Rech: "Das einzige, was in jedem Gutachten gleich ist, ist der Schlusssatz: Eben, ob der Beschuldigte eingewiesen wird, oder nicht." Mit ihrer Kritik steht die Anwältin nicht alleine da: "Wir brauchen gute und möglichst vergleichbare Gutachten, damit Richter und Staatsanwalt als medizinische Laien erkennen, wie sich der Geisteszustand des Delinquenten seit Einweisung verändert hat", zeigt Michael Neider, Sektionschef im Justizministerium, auf.
Wegen der Undurchschaubarkeit der Gutachten würden Richter Anstaltsinsassen nur sehr zögerlich bedingt entlassen. Neider: "Schließlich trägt der Richter auch die Letztverantwortung."
Weiterbildung für Ärzte
Ein wesentlicher Punkt - so Neider zur "Wiener Zeitung" - sei die Ausbildung der Sachverständigen. "Wir erarbeiten zusammen mit der Ärztekammer einen Ausbildungslehrgang mit Zertifikat. Gutachter, die diesen Lehrgang absolvieren, könnten vom Gericht höher entlohnt werden", überlegt Neider einen pekuniären Weiterbildungsanreiz für die Ärzte.
Die Mehrkosten für Honorare ließen sich dadurch hereinbringen, "dass weniger Leute in einer Anstalt sitzen, wenn das gar nicht notwendig ist".