Der Weg ist nun frei für eine höhere Einmalzahlung wegen der hohen Teuerung.
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Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen bis 2.500 Euro brutto im Monat erhielten heuer im März eine Einmalzahlung, um die hohe Teuerung abzufedern. Ausgerechnet die knapp 200.000 Mindestpensionisten haben allerdings einen niedrigeren Teuerungsausgleich erhalten. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grünen sprachen nach Kritik des Chefs des SPÖ-Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, an dieser Regelung von einem Fehler und haben im März eine Reparatur der betreffenden Pensionsbestimmung im Nationalrat eingeleitet. Inzwischen hat auch der Bundesrat den Sanktus zu dieser Korrektur erteilt. Damit sind die Weichen gestellt. Für fast 200.000 Menschen mit einer Ausgleichszulage, der Großteil sind Frauen, bedeutet das Ende Juni eine nachträgliche Einmalzahlung, mit der die Differenzsumme auf maximal 333 Euro beglichen wird.
Der im März angewiesene Teuerungsausgleich in Form einer Einmalzahlung machte bei Pensionen bis 2.000 Euro brutto 30 Prozent einer Bruttomonatspension, maximal aber 500 Euro aus. Für höhere Pensionen bis 2.500 Euro brutto galt eine Einschleifregelung bei der Einmalzahlung.
Entschuldigung nach Fehler
Die Mindestpensionen stiegen aber schlechter aus. Denn bei diesen wurde für die vorgesehenen 30 Prozent nicht die Ausgleichszulage von 1.110 Euro als Berechnungsgrundlage herangezogen, womit der Ausgleich 333 Euro ausgemacht hätte, sondern nur der niedrigere Wert des Eigenpensionsanteils. Im Juni erfolgt nach der nun vorgenommenen Gesetzesänderung die Nachzahlung in Form des Differenzbetrages zwischen der bereits erfolgten individuell unterschiedlichen Einmalzahlung und den maximal 333 Euro für Mindestpensionisten. Nach Sozialminister Johannes Rauch (Grünen) haben auch Vertreter von ÖVP und Grünen im Nationalrat und im Bundesrat das Versehen ausgerechnet bei den Mindestpensionen bedauert und sich dafür entschuldigt.(red)