Gerade noch rechtzeitig vor der Sommerpause ab Montag hat die EU-Kommission beschlossen, auch an Kanada umfassende Daten über Flugpassagiere aus Europa weiterzugeben. Wie schon im Falle des Abkommens mit den USA protestierte das Europäische Parlament.
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Die Sommerpause der Europäischen Kommission dauert bis Ende August. Danach werde das Abkommen mit Ottawa unterzeichnet, erklärte ein Kommissionssprecher. Demnach müssen europäische Fluglinien detaillierte Auskünfte über ihre Passagiere auf Anfrage den kanadischen Behörden übermitteln.
Eine entsprechende Vereinbarung mit den USA besteht bereits seit gut einem Jahr. Schon seit März 2003 dürfen die Behörden aus Washington zum Zweck der Terrorismusbekämpfung auf die Reservierungsdatenbanken der Fluglinien zugreifen.
Die Vereinbarung mit Kanada betrifft 25 personenspezifische Daten. Alle Informationen auf der Fotoseite des Passes wie Name, Geburtsdatum und Passnummer sind darin ebenso enthalten wie Telefonnummern und Reisedetails: Reservierungsdatum, Sitznummer, Reisebüro und Route werden ebenso mitgeteilt wie die Adresse und der Meilenstand von Vielfliegern. Ob die Informationen nach Ottawa übermittelt werden, soll bei jedem Einzelfall extra entschieden werden.
Warten auf EuGH-Urteil
Die EU-Außenminister haben das Paket bei ihrem Treffen letzten Montag im Schatten der anstehenden Türkei-Verhandlungen durchgewunken. Dem Europäischen Parlament dagegen gefällt das gar nicht. Am 7. Juli hat es seine Unterschrift verweigert. Die ist aber auch nicht notwendig. Die Meinung des Parlaments muss in dem Fall nur angehört, aber nicht berücksichtigt werden. Zwar finde das Abkommen mit Kanada eher die Balance zwischen Grundrechten und Sicherheitsanforderungen als der USA-Vertrag, hieß es dort. Allerdings sollte erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der bereits bestehenden Vereinbarung abgewartet werden, bevor weitere Verpflichtungen in dem von Datenschützern als heikel beurteilten Bereich einzugehen seien.
Schon im Mai 2004 hatten die EU-Minister am Parlament vorbei entschieden. Seit damals darf Washington selbst Kreditkartennummern, Angaben über den Arbeitgeber eines Flugpassagiers und sogar das an Bord bestellte Menü erfragen. Den EuGH hatte kurz darauf der damalige Parlamentspräsident Pat Cox angerufen. Nachdem beide Seiten ihre Standpunkte schriftlich dargelegt haben, werden für Herbst erste Anhörungen vor den Luxemburger Richtern erwartet.