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Nationales Credo in der Verfassung

Von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann

Europaarchiv

Grundgesetz Ungarns steht vor der Verabschiedung. | Kritik an vielen Punkten. | Budapest. Voraussichtlich am Montag beschließt das ungarische Parlament die grundlegende Reform der noch aus dem Jahre 1949 stammenden Verfassung.


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In Kraft treten soll das Grundgesetz, wie die Verfassung künftig offiziell heißt, dann am 1. Jänner 2012 und nicht schon, wie zunächst angekündigt, am Ostermontag. An diesem Tag setzt aber Staatspräsident Pal Schmitt seine Unterschrift unter die Verfassung.

Für den rechtskonservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban ist dann der wichtigste Schritt auf dem Weg zu dem vollbracht, was er "Erneuerung Ungarns" nennt. Diese soll gerade in der Verfassung zum Ausdruck kommen. Ihr erster Teil ist mit "Nationales Credo" überschrieben. Darin heißt es denn auch, aus Sicht des Regierungschefs zweifellos folgerichtig, dass die Ungarn nach der "moralischen Erschütterung" des 20. Jahrhunderts "einer seelischen und geistigen Erneuerung bedürfen". Weiterhin erkennen sie "die die Nation erhaltende Kraft des Christentums" an und achten "die verschiedenen religiösen Traditionen unseres Landes".

Sie "schwören, die geistige und seelische Einheit unserer in den Stürmen des vergangenen Jahrhunderts in Teile zerrissenen Nation zu bewahren" und nehmen auf sich, "unser nationales Erbe, die ungarische Kultur, unsere einmalige Sprache und sowohl die vom Menschen geschaffenen als auch die aus der Natur rührenden Werte des Karpatenbeckens zu pflegen und zu bewahren". Die ungarische Kultur wiederum leistet "einen reichen Beitrag zur Vielfalt der europäischen Einheit". Darüber hinaus sind Familie, Nation, Treue, Glaube und Liebe für ein gedeihliches gesellschaftliches Zusammenleben unabdingbar. Die verfassungsmäßige staatliche Kontinuität schließlich wird durch die Heilige Krone des Nationalheiligen und Staatsgründers Stephan verkörpert.

Vor allem ausländische Beobachter sind durch solche Formulierungen befremdet. Doch auch viele Ungarn stoßen sich in der Debatte über die Verfassung gerade am Credo, das dem Vernehmen nach auf Orbans ausdrücklichen Wunsch in den Verfassungstext aufgenommen wurde. Der Philosoph Janos Kis kritisiert, dass durch die Erwähnung des Christentums all die ausgegrenzt würden, die sich nicht damit identifizieren könnten. Offizielle Vertreter Ungarns wie der Botschafter in Berlin, Jozsef Czukor, warnen allerdings davor, über dem "Credo" den eigentlichen Text der Verfassung zu vernachlässigen, fänden sich in der Präambel doch eher symbolische Aussagen.

Nur Mann-Frau-Ehe

Der Publizist Paul Lendvai warnte davor, dass die Verfassung einen Rahmen biete, "um die noch existierenden wenigen Bremsen gegen die Machtkonzentration einer Partei abzuschaffen". Teilweise war auch von einer drohenden Einparteienherrschaft Viktor Orbans die Rede.

Allerdings gab es in Ungarn auch kaum fundierten Widerstand gegen die von der Regierungspartei vorgeschlagenen Verfassungsänderungen. Der frühere sozialdemokratische Ministerpräsident Ferenc Gyurcsany konnte sich mit seinem Verfassungsentwurf nicht einmal in den eigenen Reihen durchsetzen. Auf größeren Widerhall in der Öffentlichkeit stieß da schon der frühere Staatspräsident Laszlo Solyom, einst ein wichtiger politischer Weggefährte Viktor Orbans, der nach dem Machtwechsel im vorigen April jedoch kaltgestellt wurde. Er mahnte unermüdlich, dass durch die Verfassungsreform gerade jene Institutionen geschwächt würden, welche die Regierung kontrollieren. Solyom dachte dabei in erster Linie an das Verfassungsgericht.

Dieses hat einiges für Recht befunden, was nun mit der Verfassungsnovelle rückgängig gemacht wird, bemäkeln Kritiker. So ist beispielsweise eine Ehe in der neuen ungarischen Verfassung nur eine Verbindung "zwischen Mann und Frau", und eine Diskriminierung wegen sexueller Orientierung wird in der Verfassung nicht ausdrücklich verboten. Dabei hatte das Verfassungsgericht im Jahre 2000 entschieden, dass auch die sexuelle Orientierung verfassungsrechtlich geschützt sei.