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Nazi-Website im Visier der Staatsanwaltschaft

Von Christian Rösner

Politik
Schon seit längerem im Fokus der Behörden: einschlägige Internetseiten. Foto: Corbis

Ermittlungen nach Verbotsgesetz und wegen gefährlicher Drohung laufen. | Schwierigkeit: Server in den USA. | Wien. Websites mit antisemitischem Hintergrund beschäftigen den österreichischen Verfassungsschutz bereits seit längerer Zeit. Das Hauptproblem ist, dass Seiten wie etwa alpen-donau.info oder thiazi.net auf Servern liegen, die sich in den USA befinden. "Das macht die Ermittlungen so kompliziert", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, gegenüber der "Wiener Zeitung".


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Denn in den USA stellt Wiederbetätigung laut Rechtsexperten kein strafbares Delikt dar, sondern wird vielmehr als freie Meinungsäußerung interpretiert. Deswegen versuche man nun - zumindest was alpen-donau.info betrifft - via US-Rechtshilfe über andere Tatbestände, wie etwa die der gefährlichen Drohung, in der Sache voranzukommen, meint Vecsey.

Immerhin ist die Website alpen-donau.info seit mehr als einem Jahr online und zitiert regelmäßig heimische Medien - sehr zum Ärger dieser. Denn die Seite ist voll von neonazistischen Inhalten und typisch antisemitischem Vokabular.

"Personen des NS-Regimes werden darin verherrlicht, die jüdische Gemeinde wird bedroht und als ,Krebsgeschwulst bezeichnet, und es werden in diesem Zusammenhang auch Termini wie ,Untermenschen oder ,entartet verwendet", erklärt ein Mitarbeiter vom DÖW (Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes) der "Wiener Zeitung". Es seien sogar schon Fotos von "Gesinnungsfeinden" mit Adressen auf der Website veröffentlicht und damit Menschen an den Pranger gestellt worden, heißt es aus dem DÖW.

Rechtshilfe schwierig

Mit dem Versuch, die eigenen Aussagen mit Zitaten aus anderen heimischen Medien zu untermauern, werden zudem nicht selten Inhalte aus dem ursprünglichen Zusammenhang gerissen und verfälscht. Und plötzlich sehen sich diese Medien mit einem Umfeld in Verbindung gebracht, mit dem sie überhaupt nichts zu tun haben wollen. Aber hier werde nicht einmal das Urheberrecht verletzt, weil Kurzzitate zulässig sind, ebenso wie der Hinweis auf eine andere Website, meinen Rechtsexperten. Anders sieht es aus, wenn ein Medium verhältnismäßig oft angeführt und dadurch in ein falsches Licht gerückt wird. Aber hier findet sich erneut die Problematik mit den unterschiedlichen Rechtsauffassungen wieder.

Beim Verfassungsschutz erklärt man, dass bereits "einige Meldungen" an die Staatsanwaltschaft ergangen seien. Aber auch Sprecher Rudolf Gollia verweist darauf, dass sich die Server der einschlägigen Seiten in den USA befinden.

Ermittelt wird laut Staatsanwaltschaft auf jeden Fall schon seit längerem. Auch das Rechtshilfeverfahren wurde laut Vecsey bereits vor einigen Monaten in den USA eingereicht. "Wie lange man auf das Ergebnis warten muss, ist von Land zu Land verschieden", so der Sprecher. Und der Erfolg ist abhängig vom angegebenen Tatbestand und dessen Relevanz für das jeweilige Rechtssystem - in diesem Fall eben gefährliche Drohung. "Wie lange das dauert, kann man nicht sagen", sagt Vecsey.

In Sachen Rufschädigung der Medien versucht der Sprecher der Staatsanwaltschaft zu beruhigen: "Die Frage ist, wer schaut auf solche Seiten. Ich glaube nicht, dass sich der durchschnittliche Zeitungsleser für so etwas interessiert".