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"Negerbrot" wäre klagbar

Von Yordanka Weiss

Politik

Neue Aspekte in der Debatte um diskriminierende Speisenamen.


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Wien. Speise- und Getränkebezeichnungen sowie Firmenlogos können Menschen herabwürdigen und beleidigen und gehören daher in Österreich abgeändert. So lautet eine Botschaft der Sensibilisierungskampagne des Vereins SOS-Mitmensch. Als diskriminierend gelten dabei solche Gruppenbezeichnungen, die von der betroffenen Gruppe abgelehnt werden. Dazu gehören Worte wie "Neger" (das "N-Wort"), teils aber auch "Mohr" oder "Zigeuner".

Für viele ist der Kuchen mit Schokosauce noch immer ein "Mohr im Hemd".
© © waldhaeusl/imagebroker/Martin Siepmann

Der Vorschlag, beleidigende Speise- und Getränkebezeichnungen zu ändern, löste eine unerwartete Flut an Reaktionen aus, darunter waren skeptische, teils aggressiv ablehnende und hasserfüllte Meinungen: "Sie haben Mohrenbräu vergessen", "Trotz allem werden wir unsere Negerküsse essen", "Gehören Menschen mit Migrationshintergrund zum deutschen Volk?" stand in einigen Mails, die SOS-Mitmensch bekam.

Alexander Pollak von SOS-Mitmensch verteidigt die Kampagne: "Bezeichnungen sind ersetzbar, die Menschenwürde - nicht." Es gehe um Respekt und menschliche Korrektheit. Alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe sollten gleichermaßen respektiert werden. Wie wichtig für Österreich Gemüsebezeichnungen sind, habe man im Zuge des EU-Beitritts bewiesen. Damals wurden "typisch österreichische" Bezeichnungen wie "Erdäpfelsalat" unter Schutz gestellt. Die Politik hat das ernst genommen. Wie schaue es nun mit diskriminierenden Gruppenbezeichnungen aus, die die Identität und Anerkennung anderer Menschen betreffen?

Die FPÖ fand die Forderungen absurd und sprach ironisch von "deutlich diskriminierenden Tendenzen" auch bei Bezeichnungen wie "Wiener Schnitzel" und "Frankfurter Würstchen". Dazu meint Rudolf Sarközi, Obmann des Kulturvereins österreichischer Roma: "Roma ist eine Eigenbezeichnung, Zigeuner - eine Fremdbezeichnung." Die FPÖ hat diese Unterscheidung ignoriert.

Gleiches gilt für Afrikaner: Diese haben sich nicht selber Bezeichnungen wie das "N-Wort" gewählt, sondern bekamen diese von Leuten, die sie als Sklaven gehalten haben. "Wörter wie Mohr sind für Schwarze eine schwere Beleidigung", betont Simon Inou, Geschäftsführer von M-Media. Wenn man diese Wörter weiter verwende, dann wiederhole man nur bereits bestehende Stereotype.

So sieht das auch Verena Krausneker, Sprachwissenschafterin an der Universität Wien: "Einer der Schritte im Prozess der Versklavung von Menschen war es, ihnen ihre Namen zu nehmen und sie durch das N-Wort zu ersetzen. Mit den Namen stahlen die Versklaver den Versklavten die Identität und stifteten die Tradition im Geben von stigmatisierenden Ersatznamen."

Ein Lokalaugenschein in Wien zeigt: In Süßwarengeschäften sind sowohl "Negerbrot" als auch "Negerschnitte" zu finden. Und "Mohr im Hemd", als eine traditionelle österreichische Süßspeise, wird in etlichen Kaffeehäusern angeboten. Der Ausdruck "im Hemd" bezieht sich auf das weiße Schlagobers, das den Kuchen umhüllt, der andererseits der vermeintlichen Nacktheit von Afrikanern zugeschrieben wird. Auch "Zigeunerschnitzel" ist ein traditionelles Gericht in heimischen Gasthäusern.

Anlass für die Sensibilisierungskampagne zur Abschaffung diskriminierender Speise- und Getränkebezeichnungen war die Ausstellung "Ein Afrikaner in Wien" im Wien Museum, die sich der Lebensgeschichte Angelo Solimans widmete. Soliman lebte im 18. Jahrhundert, wurde als Kind aus Afrika verschleppt und als Sklave nach Europa verkauft. Hier diente er einem Wiener Fürsten als "Hofmohr" und schaffte es, unabhängig zu werden. Nach seinem Tod holte Soliman jedoch sein "Mohrenschicksal" ein: Er wurde gehäutet, ausgestopft und ausgestellt, so als wäre er nie ein Mensch gewesen.

Rechtliche Schritte möglich

Der Gastronomiefachverband der Wirtschaftskammer unterstützte die Forderung von SOS Mitmensch. In einem internen Newsletter forderte die Interessenvertretung ihre Mitglieder dazu auf, keine herabwürdigenden Bezeichnungen und Firmenlogos mehr zu verwenden - und polarisierte damit. Manche Lokalinhaber meldeten, dass sie die rassistischen Bezeichnungen bereits gewechselt haben, zum Beispiel das "Zigeunerschnitzel" in "Pusztaschnitzel" umgetauft haben. Andere fragten verärgert, ob ihre Interessenvertretung "nichts Wichtigeres zu tun hat".

Sind Strafen für diskriminierende Bezeichnungen vom Gesetzgeber vorgesehen? "Das österreichische Recht verbietet Belästigung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit", sagt der Gleichbehandlungsanwalt Florian Panthene. Bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft seien aber nur vereinzelt Fälle gemeldet, die Rechtsprechung habe keine Erfahrungswerte zum Thema. Falls man mit einem solchen Anliegen die Behörde kontaktiere, könne die Gleichbehandlungsanwaltschaft mit einem Brief eine Entschuldigung von dem konkreten Geschäftslokal verlangen. Diese sei aber nicht gesetzlich verbindlich. "Der Betroffene kann selber klagen", so Panthene. Falls das Gericht der Klage stattgeben würde, belaufe sich der Mindestschadenersatz auf 1000 Euro. "Ich gehe davon aus, dass beispielsweise Negerbrot als Belästigung gesehen wird", meint Panthene.

Bisher verhielten sich die Betroffenen also eher zurückhaltend. "Ich kenne schon viele Roma, die nicht als Zigeuner bezeichnet werden wollen", bemerkt der Musiker Steve Nick. "Ich persönlich sehe das anders. Das Zigeunerschnitzel stört mich nicht." Ob er das Wort "Zigeuner" als abwertend empfinde, hänge auch von seiner Verwendung ab. Es sei für ihn nicht immer ein Schimpfwort - im Gegensatz zum N-Wort.

Nicht nur Speisen können einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Die Recherchegruppe zur Schwarzen Österreichischen Geschichte hat die Umbenennung der Großen und der Kleinen Mohrengasse in Wien-Leopoldstadt gefordert, die beide ihre Namen Ende des 19. Jahrhunderts erhielten aufgrund von Hausschildern ("Zum großen Mohren"). Im selben Bezirk ist die Negerlegasse - deren Namensgebung übrigens nichts mit Diskriminierung zu tun hat. Sie trägt den Namen des Kaufmanns Michael Negerle, der 1862 das erste Haus in der Gasse erbaut hat.