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Nehmt den Parteien das Spielzeug weg

Von Walter Hämmerle

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Alle reden ständig nur noch von Neuwahlen - neue Hürden für dieses Unterfangen könnten das schnell beenden.


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Irgendwie scheint es für gewisse Kreise fast schon ausgemacht, dass das Land im Frühjahr wieder an die Urnen gerufen wird. Journalisten und Politikaficionados sind davon besonders überzeugt. Fragt man nach dem Sinn hinter einem solchen Unterfangen, stößt man meist auf Schulterzucken. Weil SPÖ und ÖVP einfach nicht mehr miteinander können, ist so ziemlich das Maximum an rationaler Erklärung, die auf diese Frage zu erhalten ist. Plus das Eingeständnis, dass es eine unangenehm hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass die politische Konstellation nach den Wahlen für keinen der Protagonisten um nichts besser sein wird als vor den Wahlen. Die Freiheitlichen, die mit einem satten Stimmenzuwachs rechnen können, jetzt einmal ausgenommen.

Österreichs jüngere Vergangenheit ist reich an gezielt herbeigeführten Neuwahlen: 1986, 1995, 2002, 2008 und jetzt womöglich 2017. Bis auf 1986, als Kanzler Franz Vranitzky eine rot-blaue Koalition nach der Kür Jörg Haiders zum FPÖ-Chef aufkündigte und anschließend eine große Koalition mit der ÖVP vereinbarte, haben sämtliche Neuwahlen die Fortsetzung der bisherigen Koalition gebracht, mitunter verschoben sich nicht einmal die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien signifikant. Mit anderen Worten: Außer Spesen nichts gewesen, jedenfalls nicht, was staatspolitisch die Lage irgendwie verbessert hätte.

Womöglich macht es Österreichs politisches System den Parteien also zu einfach, die Legislaturperiode ohne wirkliche Not zu verkürzen und Neuwahlen vom Zaun zu brechen. Tatsächlich reicht zu einem solchen Beschluss die einfache Mehrheit im Nationalrat, was - wenn man davon ausgeht, dass fast jede Opposition lieber heute als morgen die Regierung in die Wüste schicken möchte - nicht wirklich eine Hürde darstellt.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt kein solches Selbstauflösungsrecht des Bundestags. Hier kann der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen Neuwahlen ansetzen, wenn die Regierung in einer Vertrauensfrage keine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich vereinen kann. Dieses Recht erlischt, wenn es innerhalb dieser Frist zu einem sogenannten konstruktiven Misstrauensvotum kommt, das heißt eine Mehrheit der Abgeordneten einen neuen Kanzler wählt. Verfehlt ein Bundeskanzler bei seiner Wahl die absolute Mehrheit im Bundestag, hat der Bundespräsident ebenfalls die Möglichkeit, das Parlament vorzeitig aufzulösen.

Deutschland steht mit seinen restriktiven Regeln für vorgezogene Neuwahlen nicht allein da, andere Länder haben andere Möglichkeiten zum gleichen Zweck gefunden.

Die von Parteien und Medien ständig befeuerten Debatten über irgendwann aus irgendwelchem Grund bevorstehende Neuwahlen haben mittlerweile ein enervierendes Ausmaß erlangt. Vielleicht ist es an der Zeit, dass die Möglichkeiten der Parteien, nach Gutdünken den Stecker in der Legislaturperiode zu ziehen, begrenzt werden. Womöglich steigt dann ja auch die Kooperationsbereitschaft der Parteien.