Herausforderungen internationaler Personalarbeit. | Gehälter und Verträge je nach Nation. | Rust/Neusiedlersee. Pferde, Meerschweinchen oder sonstige Haustiere können für Personalleiter internationaler Konzerne zum Problem werden. So geschehen etwa bei Coca-Cola, wie Michaela Buttazzoni, ehemalige Expatriate-Managerin bei Coca-Cola erzählt: Dort gab es heftige Proteste eines Mitarbeiters, der vom Unternehmen für längere Zeit ins Ausland entsandt wurde, weil ihm der Transport für sein Pferd nicht von der Firma gezahlt wurde. Andere Mitarbeiter bekamen den Transfer ihrer Haustiere sehr wohl ersetzt.
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Solche Ungleichbehandlungen der Belegschaft innerhalb eines Konzerns sind gefährlich, weiß Andreas Berger, Personalchef des RHI Konzerns. Bei dem Jahresforum für Personalwirtschaft von Business Circle, das Donnerstag und Freitag in Rust am Neusiedlersee stattfand, erklärte er gemeinsam mit Werner Kilzer, Leiter Human Resources (HR) von Philips Österreich, worauf man bei internationaler Personalarbeit achten muss.
"Überall dort, wo sich Mitarbeiter vergleichen können, braucht man Konzern-Richtlinien. Das kann man nicht den lokalen HR-Managern überlassen", sagte Berger. Insbesondere die Bedingungen für Geschäftsreisen müssten einheitlich geregelt sein: Wer fliegt Business, wer Economy?
Wichtig: Einheitliche Konzern-Vorgaben
Der RHI-Personalchef kann sich etwa vorstellen, dass "Mitarbeiter bei kontinentalen Flügen Economy-Klasse fliegen, bei interkontinentalen Business". Doch auch bei einer solchen Richtlinie kann es zu Ungerechtigkeiten kommen. So ist es möglich, dass etwa ein interkontinentaler Flug von Wien nach New York genauso lange dauert wie ein Flug innerhalb Südamerikas. Trotzdem würde jener Mitarbeiter, der über den Atlantik fliegt, in der bequemen Business-Klasse reisen dürfen, während man beim südamerikanischen Flug mit der Economy-Klasse Vorlieb nehmen müsste.
In solchen Fällen gilt es laut Berger Ausnahmen zu schaffen. "Doch für jede Ausnahme braucht man eine hieb- und stichfeste Erklärung", warnte der Personalexperte. Denn sonst kommt Neid unter der Belegschaft auf.
Einheitliche Konzern-Richtlinien empfiehlt Berger auch für Firmenautos - "hier geht es um ein sehr emotional besetztes Thema". Es müsste geklärt werden, wer welches Auto fährt, ob man least oder kauft. Das Problem: Manche Länder kennen gar keine Leasing-Verträge, so Berger. Ähnliche Unterschiede gebe es auch bei Firmenpensionen. Er riet daher der Konzernleitung, den lokalen Personalchefs einen gewissen Spielraum zu lassen, um solche landesspezifischen Differenzen zu berücksichtigen.
Und wie sieht es mit dem Gehalt aus? Schließlich kann man nicht jedem Manager weltweit dasselbe bezahlen. Laut Berger ist es wichtig, für den gesamten Konzern einheitliche Grundsätze für Boni und Prämien zu haben.
Personalarbeit in internationalen Konzernen hat auch seine juristischen Tücken. So sind Kündigungen in Frankreich und Italien etwa fast unmöglich, in Deutschland "sehr teuer". Weiters müssen Steuer-Vorteile in einem Land nicht automatisch auch in anderen Ländern gelten.