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"Nein" des Ministeriums zur Rückerstattung möglich

Von Barbara Ottawa

Wissen

"Wir rücken momentan noch nicht von unserem Standpunkt ab", sagt Vera Schwarz auf die Frage der "Wiener Zeitung" wie die ÖH der Uni Wien auf das "Nein" des Bildungsministeriums zur Rückerstattung der Studiengebühren reagieren werde. Die von Sektionschef Sigurd Höllinger geäußerte Rechtsansicht, die in der gestrigen "Presse" abgedruckt wurde, sei noch nicht die offizielle Rechtsauskunft, so die ÖH. Schwarz betont, dass auch der Senat noch abwarte bevor eine Entscheidung fällt.


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"Das geht nicht", wurde Höllinger's Antwort auf die Frage nach der Möglichkeit der Rückerstattung der Studiengebühren als Lehrmittelförderbeitrag wiedergegeben.

Die ÖHs der Unis Wien und Salzburg haben als Vorschlag für die Abstimmung über die Zweckmidmung der Studiengebühren genau diese Forderung.eingebracht. Eigentlich hätte an der Uni Wien noch im Juni die im Universitätsgesetz (UG) 02 vorgeschriebene Abstimmung über die Zweckwidmung per e-voting unter den Studierenden stattfinden sollen.

Falls die durch den Rektor und den Senat der Uni Wien begehrte Rechtsmeinung vom Ministerium negativ beantwortet wird, müsste die ÖH ein Alternativvorschlag einbringen.

Doch in der ÖH gibt man sich abwartend. Schwarz betonte sie habe auch mit Senatsvorsitzendem Gerhard Clemenz Rücksprache gehalten. Dieser warte auch noch die offizielle Rechtsmeinung ab.

Höllingers Rechtsansicht gründet sich auf das UG 02, wonach die Studienbeiträge den Unis verbleiben und für deren Zwecke verwendet werden müssen. Als weitere Begründung für das Nein des Ministeriums zu dem Studierendenvorschlag nennt Höllinger den Umstand, dass in der Verordnung über die Befreiung von Studiengebühren nur Studierende aus Entwicklungs- und osteuropäischen Ländern angeführt seien.

Von Seiten des Rektors liegt derzeit ein Vorschlag vor, nach dem die Beiträge in erster Linie für die Lehre und verbesserte Lehrausstattung und weiters für internationale Belange und soziale Härtefälle verwendet werden sollen. Die Rektorenkonferenz spricht sich außerdem dafür aus, dass die Universitäten die Verwendung der Studienbeiträge offen legen.