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Nein und wieder nein zu ISDS

Von Alexander U. Mathé

Politik

Berlin erneut gegen Investorenschutz-Klauseln in transatlantischen Freihandelsabkommen.


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Berlin/Wien. Investorenschutz ist einer der umstrittensten Punkte im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA beziehungsweise der EU und Kanada. Nachdem es monatelange Kritik an den sogenannten ISDS-Klauseln gehagelt hat, macht Deutschland erneut klar, dass es diese in keinem der beiden Abkommen haben möchte. Den vor einem Jahr fix und fertig ausgehandelten Vertrag mit Kanada (Ceta) lehnt Berlin daher in dieser Form ab, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf EU-Diplomaten. Ein klares Signal an das US-Abkommen TTIP. Denn für dieses gilt Ceta als eine Art Testabkommen: Was bei den Kanadiern durchgeht, soll später auch für die Amerikaner gelten.

ISDS-Klauseln (Investor-Staat-Schiedsverfahren-Klauseln) ermöglichen es ausländischen Investoren, einen Staat an der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbei vor Sondertribunalen zu klagen, wenn sie durch eine politische Entscheidung ihre Investition oder ihre Profite geschmälert sehen.

Seit einem halben Jahr erhöht Berlin konstant den Druck auf diesem Gebiet. "Deutschland erachtet Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat Schiedsverfahren in Abkommen mit OECD-Staaten (...) grundsätzlich nicht als erforderlich", hieß es in einer Erklärung der deutschen Bundesregierung bereits im Februar. Im März erklärte die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Brigitte Zypries, dass Deutschland alles tun werde, um ISDS in TTIP zu verhindern.

Trotz der Klarheit der Worte hat man diese Erklärungen in einigen Verhandlerkreisen für Ausrutscher gehalten. Bis Berlin nun erneut erklärte, auf ISDS mit Ländern verzichten zu wollen, "die über belastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichend Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten gewährleisten". Dazu zählt Berlin sowohl Kanada als auch die USA. Daneben haben sich namhafte deutsche Interessensvertreter gegen ISDS ausgesprochen, darunter der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft.

"Um TTIP durchzusetzen, braucht es im Zweifel ISDS"

Der Sprecher des deutschen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel, Tobias Dünow, relativierte zwar am Montag: "Die Verhandlungen laufen, wir haben noch keinen Text vorliegen. Wenn wir einen Text vorliegen haben, werden wir ihn bewerten." Ein Nein zu ISDS bedeute nicht automatisch ein Nein zu einer solchen Vereinbarung. Dennoch sollten auch die letzten Zweifel daran ausgeräumt sein, dass Deutschland ISDS nicht in Abkommen mit Nordamerika akzeptieren will. Dazu kommt, dass Frankreich ebenso vehement gegen den Investorenschutz mit den USA eintritt. Auf Seite der EU-Kommission macht sich nun Angst breit, TTIP könnte überhaupt dem Untergang geweiht sein. Sollte das Abkommen mit Kanada scheitern, "dann ist auch das mit den USA tot", erklärte ein ranghoher EU-Beamter. Doch selbst wenn Ceta noch gerettet wird - etwa unter Herausnahme der ISDS-Klausel - so wäre das im Fall von TTIP gravierender. Denn offenbar wurde das EU-US-Freihandelsabkommen von den Verhandlern derart konzipiert, dass es sich ohne ISDS gar nicht rechtsverbindlich durchsetzen lässt. Gegenüber der "Wiener Zeitung" erklärte John Clancy, Sprecher für EU-Handelspolitik: "Das US-System erlaubt es Unternehmen nicht, internationale Abkommen wie TTIP als Rechtsgrundlage in nationalen Gerichten zu verwenden. Dasselbe gilt für das EU-System. Um das Handelsabkommen also juristisch durchzusetzen, können EU-Unternehmen nicht auf das US-Rechtssystem allein vertrauen und müssten im Zweifel auf ein internationales Schiedsgerichtsverfahren zurückgreifen."

Unter EU-Abgeordneten regt sich Widerstand

Dass die Angst nicht unbegründet ist und TTIP nun erstmals tatsächlich infrage gestellt wird, liegt zusätzlich noch daran, dass unter dem Gros der sozialdemokratischen, linken und Grünen EU-Abgeordneten TTIP in dieser Form als inakzeptabel gilt. Dies wird vor allem im Herbst kritisch, wenn sowohl zu Ceta als auch zu Investorenschutz in TTIP Entscheidungen fallen sollen. Es wird dies für viele Abgeordnete die erste Gelegenheit zur Profilierung sein.

Daneben wollten EU und USA TTIP auch als Musterabkommen für andere Verträge. Man brauche ISDS, um später einmal auch China zur Inkludierung einer solchen Klausel überreden zu können. Ohne wird man in naher Zukunft wohl gezwungen sein, China ins Gesicht zu sagen, dass man Vorbehalte gegenüber seinem Rechtssystem hat.

Doch Ceta offenbart erneut noch ein ganz anderes Problem. Denn der Text wurde bis heute nicht veröffentlicht. Nicht einmal die Regierungen der Mitgliedstaaten sollen im Besitz der Dokumente sein. Das, obwohl bereits im Juni geplant war, das Abkommen zu besiegeln. Dies vermittelt den Eindruck, dass die Verhandler vorhaben - schlicht gesprochen - drüberzufahren, bevor noch irgendwer genauer hinsieht. Auch die Texte zu TTIP sind nicht öffentlich, doch die Präsenz und Kritik jetzt schon um ein Vielfaches stärker als bei Ceta - schlechte Vorzeichen also für TTIP.