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Ortstafeln: Landeswahlbehörde lehnt Volksbefragung ab. | Haider empört und überlegt Briefwahl. | Wien. Die Kärntner Landeswahlbehörde hat am Montag die von Landeshauptmann Jörg Haider geplante Volksbefragung über zweisprachige Ortstafeln endgültig abgelehnt. Zwei der drei unabhängigen Richter entschieden sich dagegen.
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Dem Urteil ist eine wochenlange Debatte über die Verfassungskonformität einer solchen Befragung voraus gegangen. Verfassungsexperten meldeten mehrheitlich Bedenken an. Eine Expertise wurde unter anderen von Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk eingeholt. Sein Argument: Die Ortstafelfrage falle nicht in den autonomen Wirkungsbereich des Landes, da es sich um ein Bundesgesetz handle.
Haider bezeichnete diese Meinung als "pseudowissenschaftliches Gutachten" und ließ bei der Verfassungsabteilung des Landes ebenfalls eine Expertise erstellen. Dieses kam zum Ergebnis, dass eine Volksbefragung zu dieser Materie sehr wohl zulässig sei.
Die Landeswahlbehörde besteht aus je vier BZÖ- und SPÖ-Mitgliedern, einem ÖVP-Mitglied, drei Berufsrichtern und - in Vertretung des Landeshauptmanns - Landesamtsdirektor Reinhard Sladko als Vorsitzendem.
Kärntens SPÖ und ÖVP hatten bereits ihren Unmut über eine Volksbefragung kundgetan. Eine Mehrheit könne nicht über eine Minderheit abstimmen. Beide Parteien sind jedoch für die Umsetzung des Karner-Papiers als Lösung im Ortstafel-Streit. Der vom Historiker Stefan Karner erreichte Kompromiss der 158 Ortschaften, wo es zweisprachige Ortstafeln geben soll, wurde als Grundlage für die von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in Begutachtung geschickte neue Verordnung herangezogen.
Haider bekräftigte zuletzt sein Angebot, die Karner-Lösung in die Volksbefragung hineinnehmen zu wollen. Da dies nun nicht mehr möglich sei, stünde nun die Durchführung einer Briefwahl im Raum.