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Neue Bauordnung in den Startlöchern

Von Christian Rösner

Politik
Balkone dürfen künftig großzügiger ausfallen als bisher.
© Rösner

Novelle geht nun in Begutachtung, "Wiener Zeitung" hat Details.


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Wien. Die Bauordnungsnovelle für Wien steht: Sie soll dieser Tage in Begutachtung gehen und zum Jahreswechsel in Kraft treten, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig der "Wiener Zeitung" verraten hat.

Die wichtigsten Eckpunkte der Novelle umfassen etwa eine Neuregelung für Balkon-Freiflächen: So wird in Zukunft etwa die Möglichkeit bestehen, Balkone auch über die Baulinie oder die Straßenfluchtlinie zu errichten. Es wird weiters möglich sein, diese in Vorgartenflächen zu bauen - und zwar bei maximal der Hälfte der Gebäudelänge.

Auch Aufzugsbauten sollen mit der Novelle erleichtert werden - und zwar vor dem Hintergrund einer barrierefreien Erschließung bestehender Gebäude; sofern dies mit dem Stadtbild vereinbar ist, wird betont. Und in Zukunft werden Bewilligungen für Aufzugszubauten im Übrigen auch dann zu erteilen sein, wenn sie über eine Baufluchtlinie in eine gärtnerisch auszugestaltende Fläche ragen.

Ein weiterer Punkt ist das "Regenwassermanagement": Damit soll die Möglichkeit der Regenwasser-Speicherung auf der eigenen Liegenschaft ermöglicht werden. Das heißt, dass die Kanaleinleitungsverpflichtung künftig flexibler gehandhabt wird.

Weiters sind Maßnahmen gegen Grundstücksspekulation vorgesehen sowie auch Maßnahmen zur Eindämmung von steigenden Preisen im Wohnbau. So soll etwa die Einführung einer eigenen Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau" den steigenden Grundstückskosten entgegenwirken. Es geht dabei um die Festlegung bautechnischer Spezifikationen im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung: Wärmeschutz, Nutzflächenbeschränkung pro Wohneinheit und zulässige Materialien.

Und wie bereits berichtet, werden dann auch in besonderen Fällen von der Stadt künftig Widmungen zeitlich befristet, um der Grundstücksspekulation Einhalt zu gebieten. Dass Eigentümer Grundflächen mit Baulandwidmung sozusagen "horten", wird demnach in Zukunft nicht mehr möglich sein: Sofern also die Baubewilligung innerhalb der Frist nicht erwirkt wird, verfällt auch die Widmung.

Ein weiterer nicht unumstrittener Punkt wird die Erleichterung von Dachgeschoßausbauten sein: Dachgeschoßausbauten für Wohnzwecke, soweit diese mit einer "Ansteilung" ("Aufklappung") des bestehenden Daches (auch eines Flachdaches) verbunden sind, sollen künftig nicht mehr als "Zubauten", sondern als "Änderungen von Bauwerken" anzusehen sein, heißt es aus dem Büro von Ludwig. Eine entsprechende Ausführung ist allerdings davon abhängig, ob sie im Einklang mit dem Stadtbild steht - wofür ja die bei Planungsstadträtin Maria Vassilakou ressortierende MA 19 zuständig ist. Außerdem bringe die neue seit wenigen Tagen gültige Sanierungsverordnung zusätzliche Förderungen bei DG-Ausbauten, "wenn diese in Kombination mit einer thermisch-energetischen Wohnhaussanierung und unter Einhaltung klar definierter Bestimmungen erfolgen", heißt es in dem Entwurf.

Bald weniger Arbeit für die Rauchfangkehrer

Ein großes Novum ist auch das Ende der Notrauchfänge. Wegen der Befürchtung einer fehlenden Wärmeversorgung von Wohnungen im Falle von Energiekrisen wurden diese in den 70er Jahren verpflichtend eingeführt. Mit dem Wegfall dieser Verpflichtung ist auch eine entsprechende Kosteneinsparung der Herstellungskosten und der Wartungskosten - und damit eine Verringerung der Baukosten bei Wohngebäuden verbunden. Allerdings werden dann die Rauchfangkehrer in Zukunft weniger zu tun haben.