Kommt die EU-Datenschutzverordnung, werden Aufgaben der Behörde erweitert.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Ab 1. Jänner 2014 bekommt der Datenschutz in Österreich eine eigene Behörde, die die Datenschutzkommission ablöst. So soll die Kontrollstelle für den Schutz personenbezogener Daten unabhängig werden. Bisher war die Datenschutzkommission dem Bundeskanzleramt zugeordnet, weshalb die Europäische Kommission die Republik Österreich klagte und aufforderte, die EU-Vorgabe einer "völligen Unabhängigkeit" ehestmöglich umzusetzen.
"Es ist positiv zu sehen, dass es nun als erste Anlaufstelle für Datenschutz eine Verwaltungsbehörde gibt, die täglich entscheiden kann", sagt Hans Zeger von der Arge Daten. Bisher bestand die Datenschutzkommission aus sechs Mitgliedern, die ihre Aufgabe als Nebentätigkeit ausübten und sich regelmäßig zu Sitzungen getroffen haben. Die Geschäfte wurden de facto durch einen Bundesbeamten betrieben, wodurch die Kontrollstelle nach Ansicht der EU "weder institutionell noch materiell unabhängig" sei.
Mit der Neuordnung im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Reform bildet ab 2014 das Bundesverwaltungsgericht die zweite Instanz. "Es ist mit mehr Beschwerden zu rechnen", sagt Eva Souhrada-Kirchmayer, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Für Beschwerden ist kein Rechtsanwalt nötig.
Zeger begrüßt, dass kein Fachbeirat zur Unterstützung der Datenschutzbehörde gebildet wird - von dieser Einrichtung "mit sozialpartnerschaftlichem Einschlag" habe der Nationalrat abgesehen.
Wenig Personal
Die Frage sei, ob die Behörde schneller entscheiden wird als die Datenschutzkommission und mit wie viel Personal sie ausgestattet wird, sagt Zeger. Die Datenschutzkommission verfügt über knapp 22 Planstellen, die Mitarbeiter werden in die Behörde übernommen. "Die Personalausstattung ist sehr gering, vergleichbare Behörden in Europa haben 40 bis 50 Mitarbeiter", so Souhrada-Kirchmayer. Für die Leitung und die stellvertretende Leitung der Datenschutzbehörde werden bis 8. November Juristen gesucht. Souhrada-Kirchmayer steht jedenfalls nicht zur Verfügung: Sie wechselt zum Bundesverwaltungsgericht.
Die Aufgaben bleiben vorerst unverändert, darunter fallen die Führung des Datenverarbeitungsregisters, die Überprüfung von Datenanwendungen und die Entscheidung über Beschwerden. Beschweren können sich Bürger über fehlende Geheimhaltung oder Löschung, unzulässige Verwendung oder Weitergabe und mangelnde Auskunft über personenbezogene Daten in Zusammenhang mit öffentlichen Einrichtungen. Von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen kann Auskunft über persönliche Daten verlangt werden. Beim Ombudsmann können auch Nicht-Betroffene Datenschutz-Prüfungen anregen. "Einigt man sich in der EU auf eine neue Datenschutzverordnung, würde das viel mehr Aufgaben und mehr Power für die Behörde bringen", so Souhrada-Kirchmayer. Dann wäre dringend mehr Personal nötig. Die Behörde könnte auch Strafen verhängen - derzeit sind dafür die Bezirkshauptmannschaften zuständig.