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Neue Buchhalter für kleine und mittlere Betriebe

Von Berndt Ender

Politik

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Am 24. Februar haben SPÖ und ÖVP, unterstützt von Liberalen und Grünen, mit dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz ein neues, modernes Berufsrecht für Steuerberater, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer

beschlossen. Es bringt erweiterte Vertretungs- und Beratungsbefugnisse, ermöglicht interdisziplinäre Gesellschaften sowie Berufssitze im EWR und beseitigt überholte Richtlinien für Honorar und

Wettbewerb.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli werden auch die bisherigen Beschränkungen bei der Beschäftigung von Kanzleibediensteten, die Mindestalterregelung, das Verbot anderer Tätigkeiten und die

Bindung des Klienten an den einmal beauftragten Wirtschaftstreuhänder der Vergangenheit angehören. In einer Entschließung hat sich der Nationalrat überdies für den bundesweiten Schutz von

Treuhandschaften ausgesprochen, wobei der Wirtschaftsausschuß davon ausgeht, daß die Kammer der Wirtschaftstreuhänder bis zu einer Neuregelung des Instituts der Treuhandschaft freiwillige Regelungen

nach dem Vorbild der Rechtsanwälte und Notare treffen wird.

Ambitionierte Arbeit im Wirtschaftsausschuß

Im Mittelpunkt der Verhandlungen zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz stand das bei der Gewerbeordnungsnovelle 1997 noch verfehlte Ziel, den Bilanzbuchhaltern einen Zugang zur Selbständigkeit zu

eröffnen. Daher sah die Regierungsvorlage einen neuen freien Beruf mit dem Titel "Selbständiger Buchhalter" vor. Das allein war den Abgeordneten aber nicht genug. Herbert Kaufmann und Günter

Kiermaier (beide SP) erinnerten im Wirtschaftsausschuß am 28. Jänner an den ausdrücklichen Wunsch der Bilanzbuchhalter, in der Gewerbeordnung verankert zu werden und betonten das Interesse kleiner

und mittlerer Unternehmen an einer kostengünstigen Buchhaltung.

Auch Ausschußobfrau Ingrid Tichy-Schreder (VP) hielt einige Punkte des Gesetzes für noch nicht geklärt. Sie lud die Oppositionsparteien ein, an der Formulierung eines Abänderungsantrages mitzuwirken

und vertagte die Beratungen mit dem Ziel, die neuen Buchhalter sowohl in der Gewerbeordnung als auch im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz zu verankern und ihnen die Chance zu geben, ohne akademische

Ausbildung zum Steuerberater aufzusteigen.

Der Selbständige Buchhalter

Die Detailbestimmungen enthielten ein Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage und ein Antrag auf Änderung der Gewerbeordnung, den SPÖ und ÖVP im Wirtschaftsausschuß am 18. Februar einbrachten und

mit Zustimmung der Liberalen und der Grünen beschlossen. Demgemäß obliegt dem Selbständigen Buchhalter die Einnahmen- und Ausgabenrechnung und auf dieser Grundlage auch der Abschluß von Büchern.

Bilanzen kann er bis zu einem Umsatz von 5 Mill. Schilling, im Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel bis zu 8 Mill., abschließen.

Doppelt so hohe Wertgrenzen gelten in der Geschäftsbuchhaltung, hier ist der Selbständige Buchhalter zur Lohnverrechnung bis zur Erstellung der Saldenlisten berechtigt. Überdies darf er seine

Mandanten vor Behörden und Organisationen vertreten, nicht aber vor dem Finanzamt. Nach zwölfjähriger Berufspraxis kann ein Selbständiger Buchhalter zur Fachprüfung für Steuerberater antreten,

unselbständige Berufstätigkeit wird bis zu sechs Jahren angerechnet.

Der direkte Weg zum Beruf des Steuerberaters führt über einschlägige Hochschul- oder Fachhochschulstudien bzw. universitäre Lehrgänge, wobei der Minister in einer Verordnung definieren wird, was als

"facheinschlägig" gilt. Die vierjährige Berufsanwartschaft bei einem Wirtschaftstreuhänder wird auf drei Jahre reduziert.

Bilanzbuchhalter werden von der Fachprüfung für Selbständige Buchhalter befreit. Welche Teile der Prüfung sie nachholen müssen, wird die Kammer der Wirtschaftstreuhänder per Bescheid feststellen.

Somit können auch gewerbliche Buchhalter zu Selbständigen Buchhaltern und in Folge zu Steuerberatern aufsteigen, ohne die gesamte Fachprüfung für Selbständige Buchhalter abzulegen.

Der Gewerbliche Buchhalter

Der zweite, einfachere Buchhalterberuf wurde unter der Bezeichnung "Gewerblicher Buchhalter" als nicht bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe in der Gewerbeverordnung verankert, wobei als

Befähigungsnachweis ein erfolgreich absolvierter Buchhalterkurs am Wirtschaftsförderungsinstitut oder am Berufsförderungsinstitut gilt. Der Gewerbliche Buchhalter ist zur (pagatorischen)

Geschäftsbuchhaltung im Rahmen von 10 Mill. bzw. 16 Mill. Schilling für Handelsbetriebe berechtigt, besorgt einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnungen und darf auf dieser Basis auch Bücher

abschließen.

Weiters übernimmt er die Lohnverrechnung und die Erstellung der Saldenlisten, hat aber keine Vertretungsbefugnis. Da der Gewerbliche Buchhalter keine Haftpflichtversicherung abschließen muß und

keiner Verschwiegenheitspflicht unterliegt, ist es im Interesse der Konsumenten notwendig, ihn vom "Selbständigen Buchhalter" deutlich zu unterscheiden. Dem dient die Verpflichtung, nach außen und in

allen Geschäftspapieren die Bezeichnung "Gewerblicher Buchhalter" zu verwenden.

Breite Mehrheit in Ausschuß und Plenum

Die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, Liberalen und Grünen, die dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz zustimmten, waren in ihren positiven Erwartungen für die neuen Buchhalterberufe weitgehend einig. Sie

teilten den Optimismus des Wirtschaftsministers, der auf die dynamische Entwicklung des Dienstleistungssektors hinwies und mit 3.000 bis 5.000 neuen hochqualifizierten Arbeitsplätzen rechnete. Der

Beschäftigungsaspekt stand in den Wortmeldungen der SPÖ-Abg. Kurt Heindl und Peter Marizzi im Vordergrund. Sie begrüßten zudem, daß sich "kleine" BuchhalterInnen nun bis zu(m)r SteuerberaterIn

hocharbeiten können.

Außerdem erhalten die Betriebe nun ein breiteres und preisgünstigeres Angebot für die Erledigung ihrer Buchhaltung, fügte SP-Abg. Kiermaier hinzu. Erleichtert zeigte er sich auch über die Abschaffung

der Honorarrichtlinien für Wirtschaftstreuhänder. Die kleinliche Verrechnung jeder Briefmarke und jedes Telefongesprächs sei dieses Berufsstandes nicht würdig. "Dieses Gesetz ist kein laues Lüfterl,

sondern eine ordentliche Reform", sagte Kiermaier.

SP-Abg. Kurt Gaßner sah, wie auch VP-Abg. Franz Steindl und Tichy-Schreder, in der Selbständigkeit für viele Buchhalter einen Ausweg aus der Illegalität.

Kritisch registrierte Gaßner aber die Beschränkungen, denen der Selbständige Buchhalter unterworfen ist.

Helmut Peter (LIF) sprach von richtigen Reformschritten und einem Gesetz, dem man auch als Oppositioneller zustimmen könne. Was fehle, sei eine wirkliche Reform der Kammern und eine Diskussion, ob

die Pflichtmitgliedschaften bei den kleinen Kammern notwendig seien.

Aus Überzeugung stimmte auch Grün-Abg. Monika Langthaler dem Gesetz zu. Sie begrüßte die Einführung des Gewerblichen Buchhalters, weil es nun für Frauen leichter werde, Arbeit zu finden. Daß

HandelsschulabsolventInnen die Möglichkeit erhalten, durch Weiterbildung bis zum Steuerberater aufzusteigen, sei bemerkenswert.

Tichy-Schreder lobte Wirtschaftsminister Hannes Farnleitner für die Liberalisierung des Berufsrechts der Wirtschaftstreuhänder. Sie unterstrich auch die Entstaubung der Prüfungsordnung: In der

Prüfungskommission sind nur mehr das Finanz- und das Wirtschaftsministerium vertreten, wobei Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als Prüfer zur Verfügung stehen. Viele Menschen, die heute

in Zeitungsinseraten Buchhaltungsarbeiten anbieten, werden aus der Illegalität herausfinden und als Gewerbliche oder Selbständige Buchhalter den Klein- und Mittelbetrieben kostengünstige Angebote

machen, zeigte sich Tichy-Schreder überzeugt.

Kritik und Ablehnung bei den Freiheitlichen

Der Hauptredner der FPÖ, Helmut Haigermoser, nannte es zwar positiv, daß nunmehr "frischer Wind in die Buchhalterstuben hineingelassen wird", lehnte es aber ab, "zwei Klassen von Buchhaltern zu

schaffen", die sich überdies "im Würgeeisen des Kammerstaates" befänden. Von einem "faulen Kompromiß" sprach F-Abg. Hofmann und äußerte Zweifel an den von der Mehrheit erwarteten positiven

Arbeitsplatzeffekten. Heftige Kritik übten die Rechtsanwälte in den Reihen der FPÖ an den neuen Vertretungsbefugnissen der Wirtschaftstreuhänder.

Abg. Martin Graf sah nicht ein, daß die Marktanteilsverluste, die den Wirtschaftstreuhändern durch die Selbständigen Buchhalter erwachsen, auf Kosten der Rechtsanwälte und Notare ausgeglichen würden.

Graf registrierte einen Bruch mit alten Traditionen der Rechtspflege und bezeichnete den Wirtschaftsminister als "Totengräber der freien Berufe".

Farnleitner fühlte sich dadurch nicht beleidigt: "Ich bin als Totengräber der landwirtschaftlichen Marktordnungen, der Telekomordnung und der alten Wirtschaftstreuhänderordnung bekannt. Für einen

Liberalen ist das eine Auszeichnung, eine Distinktion, auf die ich Wert lege". Hinsichtlich der interdisziplinären Gesellschaften freier Berufe, auf die Graf drängte, hielt es der Minister für

notwendig, die Berufsordnungen der Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte und Notare gleichermaßen zu liberalisieren. Dies ist Gegenstand aktueller Gespräche zwischen Justizminister Michalek und

Staatssekretär Ruttenstorfer, teilte Farnleitner schließlich mit.Õ

Leopold Bernd Fruhmann ist Mitarbeiter des Parlamentarischen Pressedienstes.